Das Parlament hat die Offenlegung des Kraftfutters und nicht allen Futters beschlossen. Der Entscheid fiel äusserst knapp aus. Was halten Sie von diesem Beschluss? Ist dieser sinnvoll? Geht dies zu weit? Oder hätte man sämtliche Futtermittel offenlegen sollen? Abstimmen und mitdiskutieren
Bei der Offenlegungspflicht für Nährstofflieferungen an Landwirtschaftsbetriebe schwenkte der Nationalrat nach einem Hin und Her schliesslich auf den Kompromissvorschlag des Ständerates um. Während der Nationalrat zunächst Futtermittel und Dünger erfassen wollte, wollte sich der Ständerat auf Dünger und später auf Dünger und Kraftfutter beschränken.
Letztere Bestimmung wurde nun – äusserst knapp mit Stichentscheid des Präsidenten – vom Nationalrat übernommen – mit 98 zu 97 Stimmen bei einer Enthaltung. Anträge, die auf der Variante des Nationalrats beharren wollten oder den Passus ganz aus dem Gesetz streichen wollten, scheiterten.
Ritter setzte sich für Kompromiss ein
Für den Vorschlag des Ständerats setzte sich Bauernverbandspräsident Markus Ritter ein. «Die kleine Kammer hat die Hauptkritik des Nationalrates anlässlich der letzten Diskussion vom 4. März aufgenommen und gesagt, dass die Kraftfutterimporte – das ist der grösste Block mit 1,3 Millionen Tonnen – neu neben sämtlichen Düngerlieferungen offengelegt werden sollen», sagte der CVP-Nationalrat. Damit sei der Ständerat dem Nationalrat einen grossen Schritt entgegengekommen.
Der administrative Aufwand dürfe nicht übermässig ansteigen. «Deshalb wird das Raufutter – Heu, Gras, Silage, Mais – nicht in diese Offenlegung eingebunden», führte Ritter aus. Agronomin Martina Munz (SP, SH) hielt ihm entgegen, dass bei der Ausnahme des Raufutters keine sinnvolle Nährstoffbilanz mehr möglich sei, dass damit dieser Zusatzartikel vernichtet werde.
Reiner Schilling
Viel Importheu an Equiden
Ritter sagte dazu: «Raufuttermittel werden ohnehin und werden zukünftig auch in der Nährstoffbilanz integriert werden müssen. Es geht nur um die Offenlegungspflicht, um die tägliche Meldung der Lieferungen, die erfolgen. Und hier geht es darum, dass wir diese Raufutterlieferungen, von denen ich allein über 20 habe, einmal 1 Tonne Heu, dann 5 Siloballen vom Nachbarn, summarisch Ende Jahr in der Nährstoffbilanz erfassen können und dass wir nicht jeden Tag jede Lieferung vom Lieferanten und vom Bezüger erfassen müssen, das ist administrativer Irrsinn.»
Ritter wies auch auf die über hunderttausend Equiden hin. Ein grosser Teil des importierten Heus werde an Pferde, Esel, Maultiere verfüttert. «Dieses Heu wird heute nicht erfasst. Ob es zukünftig erfasst würde, wäre dann Sache des Bundesrates in der Verordnung», so Ritter weiter.
Dettling warnte vor Benachteiligung der Milchproduzenten
Nationalrat Marcel Dettling (SVP/SZ) wollte die Offenlegung des Kraftfutters verhindern. «Wir haben in der Kommission das Bundesamt für Landwirtschaft gefragt, was überhaupt Kraftfutter heisst. Gibt es eine Definition für Kraftfutter? Das wurde verneint», führte der Landwirt aus. Niemand wisse genau, was überhaupt unter den Begriff Kraftfutter falle. «Beispielsweise Maiskolbenschrot wird bei der Rindviehmast nicht als Kraftfutter angerechnet, bei der Milchproduktion aber sehr wohl. Das führt zu einer grossen Benachteiligung der Milchproduzenten», warnte der Schwyzer.
Kilian Baumann (Grüne/BE) hingegen setzte sich für die ursprüngliche Variante des Nationalrats ein, also für eine Offenlegung von sämtlichen Futtermitteln. «Der Kompromissvorschlag aus dem Ständerat zu dieser Meldepflicht ist leider etwas unglücklich, weil er den administrativen Aufwand vergrössern und die Nährstoffe trotzdem nicht gesamthaft erfassen würde», so der Seeländer Biolandwirt.
Hegglin: Meist kritisierter Nährstofffluss
Der Vorschlag mit der Offenlegung von Kraftfutter stammte aus der Feder von Ständerat und Landwirt Peter Hegglin (CVP/ZG). Er verstand seinen Antrag als Kompromiss. «Damit wird der am meisten kritisierte Nährstofffluss offengelegt. Sie mögen sich erinnern: die Importe von Kraftfutter aus Drittländern, z. B. aus Südamerika. Die Definition von Kraftfutter soll sich an den Bestimmungen zu Graslandbasierter Milch- und Fleischproduktion orientieren. Diese Werte sind definiert, sie sind nicht neu zu definieren. Damit wäre auch Klarheit geschaffen», machte Hegglin klar.
Beim Raufutter seien Landwirte heute schon verpflichtet, in der Suisse-Bilanz und im Hoduflu Futter- und Düngerlieferungen zu bilanzieren und in entsprechende Datenbanken einzutragen. Diese Angaben könne der Bund in seine Systeme übernehmen. Es brauche dazu keine weiteren Bestimmungen. «Mit der Offenlegung von Kraftfutter- und Düngerlieferungen wird der überwältigende Teil der Nährstofflieferungen erfasst, ohne auf Bagatelllieferungen zurückzugreifen. Die Offenlegung von Lieferungen von Raufutter würde entgegen den Behauptungen des Bundesrates für viele Bauernfamilien einen unverhältnismässigen zusätzlichen administrativen Aufwand mit sich bringen», fuhr er fort.
Salzmann wehrte sich erfolglos
Werner Salzmann (SVP/BE) wehrte sich erfolglos gegen diesen Antrag. «Die Aufnahme des Wortes «Kraftfutter» wird zu viel Unsicherheit führen und löst das Problem nicht», sagte er. Wenn bei Landwirtschaftsbetrieben von Kraftfutter gesprochen werde, werde meistens Weizen, Gerste, Triticale, Hafer oder Körnermais gemeint.
Per Definition sei Kraftfutter in der Fütterungspraxis am Hof oder industriell hergestelltes Mischfutter oder auch Einzelkomponenten. «Egal, ob Energie- oder Eiweissträger. Auch Feuchtgetreide wie Ackerbohne, Erbse, Soja, Raps, Sonnenblumen, Corn Cob Mix – also CCM, das aus der Spindel und den Körnern des Maiskolbens hergestellt wird -, Melasse und Trockengrün wie zum Beispiel Luzerne zählen dazu», sagt er.
Was halten Sie von diesem Beschluss des Parlaments? Ist dieser genau richtig, geht er zu wenig weit oder braucht es keine Offenlegung? Abstimmen und mitdiskutieren
Einmal mehr sind wir nach einer Session die grossen verlieren und trotzdem weiterhien die bösen die sich nicht bewegen und alles zerstören.
Es hätte nichts neues gebraucht.