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Bei 10 Wolfsrudeln sind Abschüsse erlaubt

Sechs Kantone wollen diesen Herbst und Winter präventiv Wölfe abschiessen. Ab dem 1. September sind solche Abschüsse, bei denen Wölfe erlegt werden, bevor sie Schäden an Nutztieren angerichtet haben, unter bestimmten Bedingungen wieder möglich.

sda/blu |

Die Kantone Graubünden, Wallis, Waadt, Tessin, Schwyz und St. Gallen haben entsprechende Gesuche eingereicht, wie aus einem vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) veröffentlichten Faktenblatt hervorgeht.

Rudel: Zehn Gesuche gutgeheissen

Insgesamt betreffen die Gesuche 32 Rudel. Der Kanton Waadt hat ein Gesuch für den vollständigen Abschuss des Rudels am Mont Tendre eingereicht. Der Kanton Wallis will die Rudel am Simplon und Chablais vollständig eliminieren. Bei den restlichen Rudeln wollen die Kantone zwei Drittel der im Jahr 2025 geborenen Jungtiere abschiessen.

Das Bafu prüft nun diese Gesuche; danach stimmt es ihnen zu oder lehnt sie ab. Bei Zustimmung können die Kantone, die zuständig sind für die Umsetzung der Regulierungen, die Abschüsse verfügen. Die Rechtsgrundlagen für präventive Abschüsse sind Teil des revidierten Jagdgesetzes. Für zehn Rudel hat das Bafu die Gesuche bereits gutgeheissen. Die weiteren Gesuche sind noch hängig. Bei 14 Rudeln fehlen nach Angaben des Bafu zudem Nachweise dafür, dass sich die Rudel tatsächlich fortgepflanzt haben.

Meiste Gesuche aus Graubünden

Die meisten Gesuche stammen aus dem Kanton Graubünden. Insgesamt hat der Kanton für 17 Rudel entsprechende Anträge eingereicht, eines davon gemeinsam mit dem Kanton St. Gallen. Für die Bündner Rudel Calderas, Muchetta, Jatzhorn, Älpetli, Seta und Stagias wurden die Gesuche bereits gutgeheissen.

An zweiter Stelle steht der Kanton Tessin mit Gesuchen für sechs Rudel. Für die Rudel Madom und Bedretto wurde der Abschuss von zwei Dritteln der Jungtiere bereits bewilligt. Der Kanton Wallis möchte bei fünf Rudeln eingreifen. Die Kantone St. Gallen und Waadt haben jeweils für zwei Rudel Gesuche gestellt, und der Kanton Schwyz hat für ein Rudel ein entsprechendes Gesuch eingereicht. Das Gesuch für den Abschuss von zwei Dritteln der Jungtiere des Schwyzer Rudels Chöpfenberg wurde bereits bewilligt.

Gesuche gutheissen

  • Graubünden: Rudel Calderas, Muchetta, Jatzhorn, Älpetli, Seta, Stagias: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2025 geborenen Jungtiere
  • Tessin: Rudel Madom und Bedretto: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2025 geborenen Jungtiere
  • Waadt: Rudel Mont Tendre: Zustimmung zur Entnahme des gesamten Rudels
  • Schwyz: Rudel Chöpfenberg: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2025 geborenen Jungtiere.

Hängige Gesuche

  • Graubünden: Rudel Oberengadin: Entnahme von zwei Dritteln der 2025 geborenen Jungtiere.
  • St. Gallen: Rudel Schilt: Entnahme von zwei Dritteln der 2025 geborenen Jungtiere.
  • Waadt: Rudel Valserine: Entnahme von zwei Dritteln der 2025 geborenen Jungtiere.
  • Wallis: Rudel Simplon, Chablais: Entnahme der gesamten Rudel; Rudel Vallon de Réchy, Nendaz-Isérables, Posettes-Trient: Entnahme von zwei Dritteln.

Zurückgestellte Gesuche

  • Graubünden: Rudel Valgronda, Moesola, Lenzerhorn, Forcola, Rügiul, Unterengadin, Schamserberg/Heinzenberg, Montagna, Brusio: Entnahme von zwei Dritteln der 2025 geborenen Jungtiere. ->Zurückgestellt wegen fehlenden Nachweisen von Reproduktion der Rudel.
  • Graubünden/St. Gallen: Rudel Calanda 2: Entnahme von zwei Dritteln der 2025 geborenen Jungtiere. ->Zurückgestellt wegen fehlenden Nachweisen von Reproduktion der Rudel.
  • Tessin: Rudel Onsernone, Val Colla, Gridone, Lepontino. ->Zurückgestellt wegen fehlenden Nachweisen von Reproduktion der Rudel.

Bisher 130 Wölfe proaktiv abgeschossen

Die eidgenössischen Räte beschlossen im Dezember 2022, das Jagdgesetz zu lockern und die präventive Regulierung des Wolfsbestands einzuführen. Die erste Regulierungsphase dauerte von Dezember 2023 bis Ende Januar 2024.

In einer im Mai veröffentlichten Auswertung der bisherigen zwei Phasen der präventiven Wolfsabschüsse kam das Bafu zum Schluss, dass damit das schnelle Wachstum des Wolfsbestands in der Schweiz gebremst werden konnte. Von Anfang September 2024 bis Ende Januar dieses Jahres hatten die Kantone zum zweiten Mal Gelegenheit, Wölfe abschiessen zu lassen, bevor sie Schäden anrichten.

2023/2024 stimmte das Bafu dem Bericht zufolge dem Abschuss von insgesamt rund hundert Wölfen zu. Die Kantone erlegten bis Ende März 2024 55 Wölfe – 38 präventiv und 17 reaktiv. Mit reaktiven Abschüssen sind Tiere gemeint, die vor dem Abschuss Schaden angerichtet hatten. Für die Zeit von September 2024 bis Ende Januar 2025 bewilligte das Bafu den Abschuss von 125 Wölfen. Tatsächlich wurden 92 Wölfe präventiv abgeschossen und kein einziger reaktiv.

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