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Bei Erosion noch vieles unklar

Zwar hat der Bund neue Regeln zum Vorgehen bei Erosion aufgestellt. Doch beim Vollzug durch die Kantone hapert es.

 

 

Zwar hat der Bund neue Regeln zum Vorgehen bei Erosion aufgestellt. Doch beim Vollzug durch die Kantone hapert es.

Seit diesem Jahr sind neue Bestimmungen zum Erosionsvollzug in Kraft. Geregelt sind sie in der Direktzahlungsverordnung (DZV). Treten relevante Bodenabträge auf der Ackerfläche auf, muss der Bewirtschafter auf der betroffenen Parzelle einen anerkannten Massnahmenplan umsetzen oder     selbst Massnahmen zur Erosionsprävention treffen.

Fehlende Rechtssicherheit


Die Kontrollen erfolgen risikobasiert. Die Kantone haben nun in ihren Kontrollrichtlinien für den ÖLN festgeschrieben, nach Regenereignissen auf gefährdeten Standorten gezielt Kontrollen durchzuführen. Doch noch fehlt ihnen für den Vollzug die nötige Rechtssicherheit. Christoph Ziltener von Landwirtschaft Aargau erklärt: «Das für den Vollzug nötige Hilfsmittel ‹Massnahmenplan Erosion› liegt erst im Entwurf vor. Bis zur definitiven Version wird es wohl Mai oder Juni. Im Moment haben wir deshalb keine rechtlich verbindlichen Richtlinien, um rekursfähige Entscheide fällen zu können.»

Auch müsse das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) noch klarstellen, wie das Hilfsmittel in die DZV eingebettet werden solle: «Es muss vorgängig klar geregelt sein, wie lange ein Massnahmenplan gültig ist, was ein wiederholtes Erosionsereignis ist oder wer beim einjährigen Flächenabtausch einer Parzelle in der Verantwortung steht.»

Fehlendes Personal

Dem widerspricht aber Florie Marion vom BLW: «2017 wird mit den ersten gezielten Kontrollen gestartet. Aus BLW-Sicht sind die Vorgaben in der DZV für den Vollzug ausreichend.» Das Hilfsmittel sei keine obligatorische Vorgabe. Auch stehe es früh genug bereit: «Mit der gegenwärtigen Wetterlage besteht kaum Erosionsgefahr. Wir hoffen, dass die nächsten Niederschläge nicht zu stark sind.»

Den Kantonen fehlt aber nicht nur die Rechtssicherheit, sondern auch das nötige Personal für risikobasierte Kontrollen. Der Kanton Bern setzt laut Wolfgang Sturny von der Fachstelle Bodenschutz deshalb auf Selbstdeklaration. Sturny begründet: «Der Bund will, dass nach Starkniederschlägen Erosion aufgespürt und dokumentiert wird. Wir können – und wollen – nicht den ganzen Kanton kontrollieren. Die Landwirte sind informiert und verpflichtet, Schäden selber zu registrieren und uns zu melden.»

Der Kanton Zürich hat ein eigenes Kontrollkonzept entwickelt. Ob Erosion aufgetreten ist, wird bei der normalen ÖLN-Grundkontrolle überprüft. «Die Kontrolleure werden derzeit geschult», sagt Lukas Keller vom Amt für Landschaft und Natur des Kantons Zürich. 

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