Wie soll eine pflanzliche Fleischalternative benennt werden dürfen?
Wiberg
Unter anderem soll der EuGH darüber entscheiden, ob und inwieweit ein Mitgliedstaat bei Lebensmitteln festlegen kann, dass üblicherweise tierischen Produkten vorbehaltene Bezeichnungen ab einem bestimmten Gehalt an pflanzlichen Proteinen nicht mehr verwendet werden dürfen.
Geklärt werden muss aus Sicht des Staatsrats auch, ob ein Verbot entsprechender Bezeichnungen überhaupt rechtens ist und welche Sanktionen bei Verstössen möglich sind. Gegenstand des französischen Verfahrens ist ein 2022 erlassener Rechtsakt, der üblicherweise tierischen Produkten vorbehaltene Bezeichnungen zur Beschreibung, Vermarktung oder Förderung von Lebensmitteln auf Basis pflanzlicher Proteine verbietet.
Das Dekret war jedoch durch eine einstweilige Verfügung auf Eis gelegt worden. Nun wird um seine Gültigkeit gestritten. Der Branchenverband «Proteines végétales» ist der Ansicht, dass mit den Vorgaben gegen EU-Recht verstossen wird