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Benennung Fleischersatz: EuGH angerufen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird möglicherweise über den künftigen Rahmen für die Benennung von Fleischersatzprodukten entscheiden. Das oberste französische Verwaltungsgericht, der Staatsrat, hat den Luxemburger Richtern ein entsprechendes Vorabentscheidungsersuchen angetragen. 

Unter anderem soll der EuGH darüber entscheiden, ob und inwieweit ein Mitgliedstaat bei Lebensmitteln festlegen kann, dass üblicherweise tierischen Produkten vorbehaltene Bezeichnungen ab einem bestimmten Gehalt an pflanzlichen Proteinen nicht mehr verwendet werden dürfen.

Geklärt werden muss aus Sicht des Staatsrats auch, ob ein Verbot entsprechender Bezeichnungen überhaupt rechtens ist und welche Sanktionen bei Verstössen möglich sind. Gegenstand des französischen Verfahrens ist ein 2022 erlassener Rechtsakt, der üblicherweise tierischen Produkten vorbehaltene Bezeichnungen zur Beschreibung, Vermarktung oder Förderung von Lebensmitteln auf Basis pflanzlicher Proteine verbietet.

Das Dekret war jedoch durch eine einstweilige Verfügung auf Eis gelegt worden. Nun wird um seine Gültigkeit gestritten. Der Branchenverband «Proteines végétales» ist der Ansicht, dass mit den Vorgaben gegen EU-Recht verstossen wird

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