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Bereits 12 tödliche Landwirtschafts-Unfälle

Im ersten Halbjahr 2024 verzeichnete die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft bereits 12 tödliche Unfälle. Zu den durch landwirtschaftliche Unfälle verstorbenen Personen zählen auch drei Kinder. Gewohnheitsmässige Abläufe sind eine der grössten Gefahren für Unfälle. Ein Selbstcheck kann die Sicherheit erhöhen.

pd |

Im ersten Halbjahr 2024 haben agriss und die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) 12 tödliche Unfälle im Zusammenhang mit der Landwirtschaft erhoben, schreibt die BUL in einer Medienmitteilung. Auch im ersten Halbjahr des Vorjahrs seien 12 tödliche Unfälle erhoben worden.

Bei den 12 in der Schweizer Landwirtschaft verstorbenen Personen handelt es sich um neun Erwachsene und drei Kinder. Die drei Kinder zwischen 6 und 9 Jahren kamen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Fahrzeugen und Maschinen ums Leben. Der Altersdurchschnitt der erwachsenen Personen liegt bei 52 Jahren. Die jüngste Person war 18 Jahre alt, die älteste 78 Jahre. Zwei der tödlich Verunfallten befanden sich bereits im Pensionsalter.

Tödliche Unfälle

•              Zwei Personen starben beim Umsturz eines Traktors oder Transporters

•              Eine Person wurde beim Ankoppeln einer Anbaumaschine erdrückt

•              Zwei Personen verloren ihr Leben bei einem Güllegasunfall

•              Eine Person starb in einer brennenden Scheune

•              Zwei Personen stürzten tödlich von einem Dach bzw. einem Heulagerboden

•              Eine Person wurde leblos in einer Pferdebox gefunden

•              Drei Kinder starben im Zusammenhang mit dem Einsatz von Fahrzeugen und Maschinen

Risiken senken

In der Routine des landwirtschaftlichen Arbeitsalltages werden Gefahren oft zu wenig wahrgenommen, unterschätzt oder gar nicht beachtet. In Unfallabklärungen zeigen sich teilweise Arbeitssituationen, in denen jahrelang nichts passiert ist, und in welchen das Risiko bewusst oder unbewusst in Kauf genommen wurde.

Datenerhebung unvollständig

In ihrer Medienmitteilung weisst die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft darauf hin, dass ihre Datenerhebung nicht vollständig sei. Für landwirtschaftliche Unfälle besteht keine Meldepflicht, daher können keine statistisch verlässlichen Aussagen gemacht werden. Unfallmeldungen werden anhand von Medien- und Polizeiberichten sowie Meldungen von Behörden und Betroffenen erhoben.

In ihrer Präventionsarbeit wollen BUL und agriss die Personen, welche in der Landwirtschaft arbeiten, dahingehend sensibilisieren, dass auch «unsichtbare Gefahren» ernst genommen und keine Risiken für Sicherheit oder Gesundheit eingegangen werden.

Selbst-Check für die eigene Sicherheit

Betriebe, welche ihren Stand punkto Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz einschätzen wollen, können dies mit dem Selbst-Check tun. Dieser Check gibt Tipps und weiterführende Infos zur Verbesserung der Sicherheit im eigenen Betrieb und ist gratis sowie anonym.

-> Hier kommen Sie zum Selbst-Check der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft.

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