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Bergsturz: Beschwerde abgewiesen

Das Kantonsgericht Graubünden ist wie die Bündner Staatsanwaltschaft zum Schluss gekommen, der grosse Bergsturz von Bondo im Bergell im August 2017 sei nicht vorhersehbar gewesen. Es wies die Beschwerde gegen die Einstellung der Strafuntersuchung ab.

 

Das Kantonsgericht Graubünden ist wie die Bündner Staatsanwaltschaft zum Schluss gekommen, der grosse Bergsturz von Bondo im Bergell im August 2017 sei nicht vorhersehbar gewesen. Es wies die Beschwerde gegen die Einstellung der Strafuntersuchung ab.

Vor dem Kantonsgericht in Chur war der Fall gelandet, weil der Anwalt der Angehörigen der Opfer die Einstellung der Strafuntersuchung durch die Staatsanwaltschaft mit einer Beschwerde angefochten hatte. Die Staatsanwaltschaft stellte die Strafuntersuchung mit der Begründung ein, das Ereignis sei nicht vorhersehbar gewesen. Deshalb könne niemandem Fahrlässigkeit angelastet werden.

Das Kantonsgericht folgte dieser Einschätzung, wie die Sendung «Grigioni sera» von Radiotelevisione svizzera RSI am Dienstag mit Berufung auf die Bergeller Gemeindepräsidentin und FDP-Nationalrätin Anna Giacometti berichtete. Die Staatsanwaltschaft als Partei bestätigte das Urteil des Kantonsgerichts vom 10. Januar am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur-SDA. Es ist noch nicht rechtskräftig und kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.

Bei einem der grössten Bergstürze in der Schweiz seit 130 Jahren waren am 23. August 2017 in der Val Bondasca bei Bondo acht Wanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ums Leben gekommen.

Der Anwalt der Angehörigen der Opfer argumentierte, Messungen rund zwei Wochen zuvor hätten ergeben, dass die Bewegungen der instabilen Felsmasse am Piz Cengalo sehr stark zugenommen hätten. Es sei bekannt gewesen, dass sich ein grosser Bergsturz ereignen werde. Die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen seien aber nicht getroffen worden.

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