Mit den im Herbst 2022 in Kraft getretenen Änderungen des Energiegesetzes («Solaroffensive») erleichterte
der Bund die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen. Die Bauherrschaft Morgeten Solar AG reichte am 25. Oktober 2023 beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental ein Baugesuch für den Neubau einer alpinen Photovoltaik-Grossanlage ein.
Einsprachen von Umweltschutzverbänden
Das Projekt schliesst zudem diverse Nebenanlagen wie die Erstellung eines Mehrzweckgebäudes mit Trafostation und Sömmerungsstall, den Neubau eines Erschliessungsweges zum Mehrzweckgebäude und dem Erstellen einer temporären Transportseilbahn sowie partiellen Kurvenverbreiterungen an bestehender Alpstrasse Morgeten ein, teilt das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental mit.
Der Standort befindet sich auf den 400 Hektar Alpfläche der «Alpkorporation Morgeten» in der Gemeinde Oberwil im Simmental. Die 7.5 Hektaren der geplanten Solaranlage befinden sich auf «Bürgle» in der Stockhornkette zwischen Ochsen und dem Gantrisch. Die Panelreihen werden gemäss den Promotoren in einem Abstand von 4 bis 5 Metern am Hang aufgestellt, in einer Höhe von 3 bis 3.5 Metern über dem Terrain. Die Bestückung des Hanges erfolge durch senkrecht stehende sogenannte «bifaziale» Solarpanelreihen, die horizontal über den Hang verlaufen. «Damit wird einerseits verhindert, dass die Panels eingeschneit werden, anderseits können in den Sommermonaten darunter auch weidende Tiere zirkulieren», heisst es auf der Website weiter.
Die Alpkorporation Morgeten erhält einen fixen Pachtzins für die 7.5 Hektar und ist mit 1 bis 7 % am Ertrag des Stromverkaufes beteiligt.
Gegen das Baugesuch waren vier Einsprachen von Umweltschutzverbänden eingegangen. Sie äusserten in erster Linie Bedenken betreffend die Auswirkungen der alpinen Solaranlage auf die Umwelt, den Landschaftsschutz und die Lebensräume der Flora und Fauna. «Trotz der erleichterten Bewilligungsvoraussetzungen war im vorliegenden Baubewilligungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen», heisst es in der Mitteilung.
Baubewilligung ist noch nicht rechtskräftig
Die vom Amt für Energie und Umwelt (AUE) in der Umweltverträglichkeitsprüfung definierten Auflagen hat die Regierungsstatthalterin in ihren Gesamtbauentscheid aufgenommen. Auch die vereinbarten Punkte der Bauherrschaft mit dem WWF wurden im Gesamtbauentscheid weitgehend berücksichtigt. Deshalb leistete Statthalterin Ariane Nottaris den Einsprachen keine Folge, wie sie am Freitag mitteilte. Die für die Solaranlage nötigen elektrischen Anschlussleitungen sind in einem separaten Verfahren des Bundes zu genehmigen. Mit dem Bau auf Morgeten darf die Bauherrschaft erst beginnen, wenn der Bund die Anschlussleitungen genehmigt hat.
Die Baubewilligung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Gesamtbauentscheid der Regierungsstatthalterin kann innert 30 Tagen Beschwerde direkt an das Verwaltungsgericht des Kantons Bern erhoben werden.
Die Grossanlage in Simmental ist nicht das einzige Solargrossprojekt im Berner Oberland. Im Skigebiet Meiringen-Halsiberg sollten künftig 32'000 Panels 4500 Haushalte mit Strom versorgen. Das Projekt wurde aber Anfang Jahr von der Gemeindeversammlung versenkt.