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Bern gibt Wolf zum Abschuss frei

 

Das Jagdinspektorat des Kantons Bern hat im Berner Oberland den Abschuss eines Wolfes verfügt. Das Tier hatte in der Nacht auf den 7. Juni in der Gemeinde Guttannen vier Schafe und in der Nacht auf den 11. Juni sechs Schafe angegriffen. Alle starben beim Angriff oder mussten notgetötet werden.

 

Mit der Zahl von zehn Schafen sei die Schadengrenze erreicht, welche laut eidgenössischer Jagdverordnung den Abschuss des Wolfs erlaube, teilte das bernische Amt für Landwirtschaft und Natur am Freitag mit. Zwar waren die Tiere bei beiden Angriffen nicht wolfssicher geschützt.

 

Doch gilt die Alp, wo die beiden Angriffe stattfanden, als «mit zumutbarem Aufwand nicht schützbar».

 

Abschussberechtigt sind nur Wildhüter des Kantons Bern. Ziel des Abschusses ist es, weiteren Schaden zu verhindern. Die Bewilligung wurde für den Perimeter der fraglichen Alp erteilt, verfällt jedoch, wenn sich keine Nutztiere mehr auf der Alp befinden. Die Bewilligung erlischt zudem spätestens nach 60 Tagen.

 

Auf der Alp der Bäuertgemeinde Guttannen werden im Sommer mehrere hundert Schafe gesömmert. Aktuell werden Abklärungen getroffen, um die Schützbarkeit der Alp zu erhöhen, beispielsweise indem Herden zusammengelegt und behirtet werden. «Diese Massnahmen werden aber frühestens ab dem nächsten Jahr greifen», schreibt der Kanton Bern in der Mitteilung.

 

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