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Bern: Grossrat für Gegenvorschlag zur Wolfsinitiative

Der Grosse Rat hat einen Gegenvorschlag zur Wolfsinitiative angenommen und die Initiative selbst abgelehnt. Die neuen Regelungen betreffen nur noch Wolf und Bär, nicht aber Luchs und Goldschakal.

sda |

Der bernische Grosse Rat hat am Donnerstag letzte Details zum Gegenvorschlag zur kantonalen Wolfsinitiative geklärt. Während der Rat die Initiative ablehnte, segnete er den Gegenvorschlag ab.

Die auf dem Gegenvorschlag basierenden Gesetzesänderungen betreffen nur noch Wolf und Bär. Luchs und Goldschakal sind ausgenommen. Dieser Änderung hat der Grosse Rat am Donnerstag zugestimmt.

Kompromiss erzielen

Zudem sollen die gesetzlichen Bestimmungen bis 2038 in Kraft bleiben, also vier Jahre länger als geplant. Mit dieser «Sunset»-Klausel will der Kanton die gesetzlichen Bestimmungen nach einem gewissen Zeitraum, nun also 2038, überprüfen und schauen, ob sie weitergeführt werden sollen oder auslaufen.

Mit diesen beiden Änderungen kam der Rat Gegnern und Befürwortern entgegen. Die Initianten hatten im Vorfeld angekündigt, ihr Volksbegehren zurückzuziehen, komme der Gegenvorschlag durch. Und auch Tierschutz- und Umweltorganisationen dürften auf ein Referendum verzichten, weil der Luchs nun aus den Regelungen ausgeklammert wurde, wie der Präsident der vorberatenden Kommission, Ueli Augstburger (SVP) am Donnerstag im Rat sagte. Ziel sei es, mit dem angepassten Gegenvorschlag sowohl der Initiative wie auch einem Referendum den Wind aus den Segeln zu nehmen, führte Augstburger aus.

Gegner: Kanton hat wenig Spielraum

Die Gegner betonten, die neuen Regelungen seien sinnlos und würden keine Wirkung entfalten, denn der Bund sei für die Regulation des Grosswildtierbestandes zuständig. Die Initianten mussten sich vorhalten lassen, hohle Symbolpolitik zu betreiben. Man produziere «einen Schlüssel, den man dem Volk vorzeige, doch das dazugehörige Schloss fehle dann eben», sagte Tobias Vögeli (GLP).

Am Ende des Tages seien die Forderungen «ein politisches Zeichen, mehr nicht», war auch Samuel Kullmann (EDU) der Meinung. Es sei an der Zeit, diese langwierige Sache nun «unkompliziert ad acta» zu legen. Und auch Andrea Rüfenacht (SP) sprach von einem «reinen Beschäftigungsprogramm für die Verwaltung», das die Initianten ausgelöst hätten. Der Kanton könne nichts anders tun als Bundesvorgaben befolgen, daran führe kein Weg vorbei. Der Kanton habe wenig Handlungsspielraum und schöpfe diesen bereits aus, betonte Barbara Stotzer-Wyss (EVP).

Initiative

In der Berner Kantonsverfassung soll festgeschrieben werden, dass der Kanton Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren erlässt und sich um die Bestandesregulierung kümmert. Zudem soll die Förderung des Grossraubtier-Bestandes ausdrücklich verboten werden. Zu den Grossraubtieren zählen Luchs, Wolf, Bär und Goldschakal. Lanciert wurde die Initiative Anfang Oktober 2022 von der bernischen «Vereinigung zum Schutz von Wild- und Nutztieren vor Grossraubtieren». Nationalrat Thomas Knutti (SVP) ist deren Präsident. Für die Initiative wurden über 20’000 Unterschriften gesammelt.

Vorhandenen Spielraum ausnutzen

Martin Schlup (SVP) setzte sich für die von Wolfsrissen betroffenen Landwirte ein. Die Tierhalter seien gegen den Wolf oft einfach machtlos. Nicht überall liessen sich Herdenschutzmassnahmen umsetzen. Herdenschutzhunde führten oft zu Konflikten mit Wanderern. Schlup räumte ein, dass die Regulierung von Grossraubtieren Bundessache ist, aber der Kanton habe einen Spielraum. Diesen müsse er nutzen.

Er sei froh, habe der Kanton Bern seinen Handlungsspielraum bisher genutzt, doch das müsse nun auch gesetzlich niedergeschrieben werden, damit er nicht nachlasse, betonte Ueli Gfeller (SVP).

Gesetz oder Verordnung?

Die Initianten wollen mit einem Verfassungsartikel dem Kanton Bern mehr Autonomie geben, um den Grossraubtierbestand zu regulieren. Die Finanzkommission forderte in ihrem Gegenvorschlag zur Volksinitiative für einen «regulierbaren Grossraubtierbestand», dass der Bestand von Grossraubtieren nicht mehr gefördert werden darf. Der Kanton soll zudem seinen Spielraum zur Begrenzung des Bestands ausschöpfen und Schutzmassnahmen sollen nur zumutbar sein, wenn sie wirtschaftlich sinnvoll sind.

Während die Initiative eine Änderung auf Stufe Verfassung vorsieht, will der Gegenvorschlag die Sache auf Gesetzesebene regeln. Der Grosse Rat hat bereits im Juni dem Gegenvorschlag knapp zugestimmt. Offen blieben jedoch verschiedene Details, die er am Donnerstag nun geklärt hat.

Der Grosse Rat nahm den geänderten Gegenvorschlag mit 77 zu 66 Stimmen bei einer Enthaltung an. Die Initiative lehnte er ab mit 91 zu 56 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Kommentare (1)

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  • Daniel Egli | 14.09.2025
    Es ist doch absurd, eine Zwängerei und kostet den Steuerzahler immer wieder unnötig sehr viel Geld. Raubtiere gehören nun mal nicht in zivilisierte Regionen. Die Schafe, die gerissen werden, müssen unnötig und qualvoll sterben.
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