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Bern: Mehr Geld bei Enteignung von Kulturland?

In der kommenden Frühjahrssession wird sich der Grosse Rat auch mit einer Änderung des Enteignungsgesetzes befassen. Neu ist vorgesehen, dass bei Enteignungen von landwirtschaftlichem Kulturland mindestens das Dreifache des ermittelten Höchstpreises entschädigt werden soll.

blu/sda |

Damit wird das kantonale Recht an Bundesrecht angeglichen. Die Erhöhung der Entschädigung wurde in der Kommission mehrheitlich als sachlich gerechtfertigt eingeschätzt, heisst es in der Mitteilung weiter.

Eine starke Minderheit lehnt die Erhöhung jedoch ab. Sie ist der Ansicht, dass die Regelung verfassungswidrig sei, weil sie dem Grundsatz widerspricht, dass Entschädigungen für Enteignungen nicht über den Ersatz des vollen Schadens hinausgehen dürften.

Maximal 10 Franken pro Quadratmeter

Die Mehrheit entgegnet, dass der Verkehrswert durch das bäuerliche Bodenrecht künstlich tief gehalten werde und somit in keiner Weise dem effektiven Wert entspreche. Bei einer Enteignung müsse daher nicht der Verkehrswert, sondern der höhere subjektive Vermögensschaden ersetzt werden.

Die derzeit bezahlten Preise für landwirtschaftliches Kulturland bewegen sich im Kanton Bern zwischen 2 bis 9 Franken/m2, nur für sehr guten fruchtbaren Boden werden selten 10 Franken/m2, heisst es in der Motion, die in der Frühjahressession im Grossen Rat behandelt wird. «10 Franken/m2 entsprechen nur einem Bruchteil dessen, was für Bauland bezahlt wird. Dadurch leidet der Schutz des Kulturlands», heisst es im Vorstoss. Durch eine höhere Entschädigung werde sicher gestellt, dass mit Kulturland sorgfältiger und rücksichtsvoller umgegangen werde.

Regierung gegen Erhöhung

Der Regierungsrat teilt die Sorge der Motionäre um den Schutz von landwirtschaftlichem Kulturland. «Landwirtschaftlich nutzbarer Boden (Kulturland) ist nur begrenzt vorhanden und muss mit Sorgfalt verwaltet werden», antwortet die Berner Regierung auf den Vorstoss. Sie lehnt aber eine Erhöhung der Entschädigung ab. «Eine Mehrfachentschädigung hätte eine zusätzliche Rechtsungleichheit innerhalb des bewirtschaftungsfähigen Kulturlands zur Folge», hält der Regierungsrat fest. Regionale Unterschiede bei den Höchstpreisen würden verstärkt. «Der private Grundstückhandel und das Steuerrecht gehen von einem bestimmten Wert des Grundstückes aus. Eine Enteignung im öffentlichen Interesse mit einer mehrfach höheren Entschädigung würde diesen Wert übersteuern und hätte eine Ungleichbehandlung der Grundeigentümer zur Folge», begründet die Regierung ihre Ablehnung.

Ob eine Dreifachentschädigung das Kulturland besser schützt, bezweifelt sie. Die Regierung bringt dagegen die Kosten ins Spiel: «Eine Mehrfachentschädigung kann aber die Kosten der öffentlichen Hand für betroffene Strassen-, Wasserbau- und Revitalisierungsprojekte in die Höhe treiben.»

Kommentare (3)

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  • ueli ammann | 29.01.2025
    Bei einer eteignung muss der ortsübliche baulandpreis gelten !!!
    wenn später eine weitere handänderung ergibt, ist es in jeder baueingabe bauland. Ich habe nie gelesen das es sich um Landwirtschaftsland handle. Der flugplatz dübendof wurd den bauern weggenomen fürs militär.
    Heute steht da ein Inovations park . wirt vom stat noch gefördert . Also bauland !
    • Biopuur | 30.01.2025
      Unbedingt! Die Enteignung ist ein Instrument, wie eine bestimmte Fläche dem Eigentümer weggenommen und einer anderen Nutzung (meist zur Überbauung) zugeführt werden kann. Es gibt aber keinen ersichtlichen Grund dafür, warum nicht der volle Wert entschädigt werden sollte. Schliesslich gilt Artikel 26,2 der Bundesverfassung (Eigentumsgarantie, Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen werden voll entschädigt).
  • Luzerner | 29.01.2025
    Der Bodenpreis ist bei Infrastrukturbauten der minimalste Anteil an den Gesamtkosten. Vergleichbar müssten schon lange Planungskosten mit dem Faktor 30 Prozent gedeckelt werden.
    Der Kanton LU bezahlt seit 2024 ebenfalls das Dreifache. Als Betroffener erhielt ich bei alt-vereinbarten 9 Fr. schliesslich 23 Fr. Soweit die Rechenkünste der Enteigner. Dazu ist zu sagen, dass hier für jede Bushaltestelle automatisch und bequem enteignet wird.
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