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Bern: Mehr Geld für Bauern bei Enteignung

Der Kanton Bern passt sein Enteignungsgesetz an. Er zahlt den Landwirten künftig das Dreifache des Höchstpreises für enteignetes Kulturland.

Das hat der Grosse Rat am Dienstag mit 88 zu 63 Stimmen beschlossen. Er hiess eine entsprechende Änderung des Enteignungsgesetzes gut. Diese geht auf eine Motion vom heutigen Nationalrat Ernst Wandfluh (SVP/BE) zurück.

«Dreifach-Entschädigung verfassungswidrig»

Damit werde das kantonale Recht an Bundesrecht angeglichen, argumentierten SVP, FDP, Mitte, EDU und EVP. «Kulturland sei ein rares Gut, das bei Enteignungen nicht weniger wert sein dürfe als zum Beispiel Industrieland».

Tobias Vögeli (GLP) hielt fest, dass eine Enteignung ein schwerer Eingriff ist. «Das ist nicht lustig. Und die Entschädigungen sind in der Tat vermutlich zu tief», führte er aus. Er warnte im Namen der SP, Grüne und GLP davor, dass die Dreifach-Entschädigung vor Gericht keinen Bestand haben werde. Sie sei verfassungswidrig, und anders als der Bund müssten sich die Kantone bei der Gesetzgebung an die Verfassung halten. Man sei aber offen, die Entschädigungen anzupassen, sagte Vögeli.

«Land zum Discountpreis»

Grossrat Martin Schlup (SVP) hielt fest, man suche, wenn immer möglich, vor einer Enteignung nach einer Lösung, beispielsweise mit Realersatz. Das sei aber nicht immer möglich. «Die Gegner der höheren Entschädigungen suchen nach Gründen, um weiterhin zu günstigem Land zu kommen», kritisierte Schlup. Handle es sich nämlich beispielsweise um Industrieland, so seien die Entschädigungsansätze massiv höher.

Christine Bühler (Mitte) sagte, dass den Landwirten bei einer Enteignung etwas weggenommen wird, was sie nicht mehr ersetzen können. «Und das zu einem Discountpreis», führte sie aus. Und sie wies auf einen Punkt hin: «Wer dem Bund Land abgeben muss, erhält dreimal so viel Geld wie vom Kanton Bern. Das ist ungerecht.»

Berner Bauernverband sehr zufrieden

Der Berner Bauernverband (BEBV) nimmt den Entscheid des Grossen Rats erfreut zur Kenntnis. «Der BEBV hat sich intensiv für diese Anpassung eingesetzt – im Interesse des Kulturlandschutzes und der landwirtschaftlichen Betriebe», schreibt der Verband am Mittwoch in einer Mitteilung. Kulturland sei eine nicht erneuerbare Ressource und die Existenzgrundlage der Berner Bauernfamilien.

«Die bisherige Ungleichbehandlung zwischen kantonalen und eidgenössischen Enteignungsverfahren war nicht nachvollziehbar und gefährdete wert volles Ackerland», heisst es weiter. Die Gesetzesanpassung stelle sicher, dass der Umgang mit Kulturland sorgfältiger erfolge.

Sorgfältiger mit Boden umgehen

Barbara Stotzer-Wyss (EVP) hielt fest, dass Landwirtschaftsland unerlässlich sei für die Produktion von Lebensmitteln. «Sind die Ansätze für die Enteignung nun ein wenig höher, wird vielleicht ein wenig sorgfältiger mit dem Boden umgegangen», hielt sie fest.

Thomas Hiltpold (Grüne), der die Vorlage ablehnte, wies darauf hin, dass künftig kein Landwirt mehr freiwillig Land abtreten werde. «In einem solchen Fall wird nur der einfache Wert vergütet», hielt er fest. Alle Landbesitzer würden in ein Enteignungsverfahren gehen. Das sei eine Fehlkonstruktion. «Wir müssen den einfachen Höchstwert anheben», sagte er.

Die derzeit bezahlten Preise für landwirtschaftliches Kulturland bewegen sich im Kanton Bern zwischen 2 bis 9 Franken/m2, nur für sehr guten fruchtbaren Boden werden selten 10 Franken/m2, heisst es in der Motion Wandfluh. «10 Franken/m2 entsprechen nur einem Bruchteil dessen, was für Bauland bezahlt wird. Dadurch leidet der Schutz des Kulturlands», heisst es im Vorstoss. Durch eine höhere Entschädigung werde sichergestellt, dass mit Kulturland sorgfältiger und rücksichtsvoller umgegangen werde.

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