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Berufsschäfer in Existenznot

Aus Sicht des Fördervereins der Deutschen Schafhaltung (FDS) sind einzelbetriebliche Hilfen nicht geeignet, um auf grossräumige Witterungsereignisse, die sehr viele Betriebe betreffen, angemessen zu reagieren.

 

 

Aus Sicht des Fördervereins der Deutschen Schafhaltung (FDS) sind einzelbetriebliche Hilfen nicht geeignet, um auf grossräumige Witterungsereignisse, die sehr viele Betriebe betreffen, angemessen zu reagieren.

Wie Vorstand Wendelin Schmücker am vergangene Woche ausführte, sind diese Hilfen seiner Meinung nach eine Wettbewerbsverzerrung zulasten der anderen Betriebe und „ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für landwirtschaftliche Berater sowie für die landwirtschaftliche Verwaltung“.

Schmücker reagierte damit auf entsprechende Überlegungen für Niedersachsen. Stattdessen sollte das Land eine Richtlinie erarbeiten, die eine schnelle und unbürokratische Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel an alle betroffenen Betriebe ermögliche, etwa als Aufschlag auf die Direktzahlungen. Darin sollte, unabhängig von der gegenwärtigen flächendeckenden Dürre, auch bereits die Möglichkeit vorgesehen sein, räumliche Eingrenzungen vornehmen zu können. 

Angesichts der gegenwärtigen katastrophalen Dürre, die sich über die gesamte Vegetationsperiode hinziehe und inzwischen bei allen landwirtschaftlichen Kulturen Ertragsverluste zwischen 30% und 60% bewirkt habe, verschliesse man sich der Forderung nach staatlicher Hilfe nichtmehr, erklärte Schmücker. Man habe in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung von Dürrehilfe gemacht. Auch das sei ein Grund für die bisher eher kritische Haltung gewesen. 

Die anhaltende Dürre bringe die Berufsschäfer nun aber in Existenznot. Erste Betriebe hätten schon die Schafhaltung aufgegeben. Sollte eine geeignete Richtlinie in Niedersachsen nicht zeitnah Wirksamkeit erlangen und deshalb erneut eine Richtlinie auf der Grundlage der Nationalen Rahmenrichtlinie erarbeitet werden, schlägt der FDS vor, statt eines Dreijahresdurchschnitts den Durchschnittswert aus drei von fünf Jahren zu wählen. Dabei sollten der höchste und der niedrigste Wert ausgeschlossen werden. 

Des Weiteren sollte, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, bei allen Antragstellern dieselbe prozentuale Kürzung vorgenommen werden. Auf diese Weise würde die Wettbewerbsverzerrung der einzelbetrieblichen Hilfen zumindest verringert, so Schmücker.

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