Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie eingetragene Partnerinnen und Partner von Landwirtinnen und Landwirten sollen bei einer Scheidung für ihre Arbeit finanziell angemessen entschädigt werden, schreibt der Bundesrat in einer Medienmitteilung. Dies sei der Kern der vom Parlament 2021 an den Bundesrat überwiesenen Motion 19.3445.
Die Begründung der Motion lautet: «Fakt ist, viele Ehegattinnen und Ehegatten oder eingetragene Partnerinnen und Partner arbeiten auf dem landwirtschaftlichen Betrieb mit. Fakt ist auch, dass in der Landwirtschaft die Mitbeteiligung des Ehegatten oder eingetragenen Partners aufgrund des bäuerlichen Bodenrechts fast unmöglich ist. Aus diesem Grund stehen viele mitarbeitende Ehegattinnen und Ehegatten oder eingetragene Partnerinnen und Partner im Falle einer Scheidung vor dem finanziellen Nichts. Diesen stossenden Umstand gilt es zu ändern».
Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes
An seiner Sitzung vom 6. Dezember hat der Bundesrat die Botschaft einer Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes zur Umsetzung dieser Motion zuhanden des Parlaments verabschiedet. Bei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern soll künftig eine gemeinsame Beratung und die Regelung der Mitarbeit des oder der Partnerin auf dem Betrieb als Voraussetzung für die Gewährung von Finanzhilfen für einzelbetriebliche Strukturverbesserungen eingeführt werden.
Obwohl die Vernehmlassung zur Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes ein sehr heterogenes Bild ohne klare Mehrheiten ergab, legt der Bundesrat dem Parlament die vorgeschlagene Änderung des Landwirtschaftsgesetzes vor.
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