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Besteuerung Bauland: Änderung umstritten

Die Rückkehr zur privilegierten Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken hat einen schweren Stand. In der Ende Woche abgeschlossenen Vernehmlassung werden vor allem die steuerliche Ungleichbehandlung und die Steuerausfälle kritisiert.

 

 

Die Rückkehr zur privilegierten Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken hat einen schweren Stand. In der Ende Woche abgeschlossenen Vernehmlassung werden vor allem die steuerliche Ungleichbehandlung und die Steuerausfälle kritisiert.

Die FDP weist beispielsweise darauf hin, dass die Gewinne aus dem Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken immer noch privilegiert besteuert werden, solange es sich nicht um Bauland handelt. Die Wiedereinführung einer geringeren Besteuerung auch auf Bauland würde eine unverhältnismässige Privilegierung von Landwirten gegenüber anderen Selbständigerwerbenden bedeuten, welche die normale Einkommenssteuer bezahlen müssten.

Gewerkschaften und... 


Die SP lehnt die Vorlage mit der gleichen Argumentation ab. Verletzt würde neben dem Gebot der Rechtsgleichheit auch der Verfassungsgrundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Zudem hätte die Gesetzesänderung gravierende finanzielle Auswirkungen auf den Bund und die Einnahmen der AHV.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) bemerkt, dass ein Verkauf von Bauland einen Einkommenszuwachs darstellt, der die Leistungsfähigkeit des Grundstückveräusserers erhöht. Daher sollte er aus Sicht der Gleichbehandlung gleich wie Arbeits- und Kapitaleinkommen besteuert werden. Zudem dürften dem Bund durch die Rückkehr zur Steuerpraxis vor 2011 mittel- bis langfristig jährlich etwa 200 Millionen Franken entgehen. Die Ausfälle an AHV-, IV- und EO-Beträgen würden sich ebenfalls auf rund 200 Millionen Franken belaufen. Dies sei absolut inakzeptabel.

... Gewerbeverband einer Meinung

Auch der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) kritisiert die ungerechtfertigten Steuerprivilegien für die Landwirtschaft. Die Bauern bezahlten im Gegensatz zum Rest der Bevölkerung und auch den KMU in der Regel ohnehin weniger und tiefere Steuern. Daher liege die Wiedereinführung von Steuerprivilegien für «Bauland-Bauern» völlig quer in der Landschaft.

Abgelehnt wird die Vorlage auch von zahlreichen Kantonen, mit Ausnahme der Waadt. Vor allem die Ungleichbehandlung von Landwirtschaftsbetrieben und dem übrigen Gewerbe, aber auch die befürchteten Steuerausfälle, werden immer wieder als Argumente gegen die Vorlage ins Feld geführt.

CVP auf der Seite der Bauern

Zu den Befürwortern gehört die CVP. Aus der Hand ihres Parteimitglieds, dem Luzerner Nationalrat Leo Müller, ist auch die Motion gekommen, die eine Rückkehr zur Steuerpraxis vor 2011 verlangt. Das Bundesgericht hatte damals entschieden, die privilegierte Besteuerung des land- und forstwirtschaftlich genutzten Landes zu beschränken und den Begriff land- und forstwirtschaftliches Grundstück gemäss dem bäuerlichen Bodenrecht zu definieren.

Die CVP kritisiert nun, dass der Bericht des Bundesrats von einer privilegierten Besteuerung ausgehe, dabei handle es sich um eine jahrzehntelange übliche Praxis der Besteuerung. Die kritische Grundlage des Berichts zeige, dass der Wille des Parlaments nur sehr widerwillig umgesetzt werde. «Wir bedauern diese Haltung des Bundesrates und der Verwaltung und haben Mühe zu akzeptieren, dass der Bundesrat nicht bereit ist, den Willen de Parlaments zu respektieren», heisst es in der Stellungnahme der Partei.

SVP will auch Kleinliegenschaften einbeziehen

Die SVP stellt sich ebenfalls hinter die Vorlage. Der Gesetzesentwurf sei jedoch zu wenig umfassend formuliert, um die frühere Praxis der Besteuerung wieder herzustellen, findet sie. Die Partei fordert, dass die Definition von land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben auch Kleinliegenschaften mit oder ohne landwirtschaftlich genutzte Grundstücke umfassen soll, die früher zu einem Betrieb gehörten oder Geschäftsvermögen waren.

Für den Schweizerischen Bauernverband (SBV) zeigt die Vorlage den Willen zur Lösung eines für die Landwirtschaft wichtigen Steuerproblems. Die Praxisänderung des Bundesgerichts habe dazu geführt, dass neben der Veräusserung von Baulandgrundstücken viele andere, sehr stossende Situationen entstanden seien.

SBV: Stossende Situation entstanden

Die hohe Besteuerung der Wertzuwachsgewinne auf Grundstücken der Landwirte mit 40 bis 60 Prozent im Vergleich zu 5 bis 25 Prozent für Grundstückgewinne der Privaten sei ungerecht. Sie wirke sich auch negativ auf die Regionen aus, weil entweder sinnvolle Neueinzonungen verhindert würden oder sich das Bauland verteuere.

Auch die Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Berggebiete (SAB) weist darauf hin, dass die Praxis vor dem Bundesgerichtsentscheid seit den 1940-er Jahren gegolten habe. In Treu und Glauben hätten die Landwirte sich auf diese Praxis verlassen und auch kleine Flächen bewirtschaftet, die nicht unter den Geltungsbereich des bäuerlichen Bodenrechts gefallen seien.

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