/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Betreuungspflicht an Ausstellungen

Der Bundesrat hat verschiedene Anpassungen in Verordnungen im Veterinärbereich beschlossen. Wer Veranstaltungen wie etwa Ausstellungen organisiert, muss neu dafür sorgen, dass die Tiere von fachkundigen Personen betreut werden

 

Der Bundesrat hat verschiedene Anpassungen in Verordnungen im Veterinärbereich beschlossen. Wer Veranstaltungen wie etwa Ausstellungen organisiert, muss neu dafür sorgen, dass die Tiere von fachkundigen Personen betreut werden

Die Verantwortung für das Wohlergehen der Tiere liegt aber weiterhin bei ihren  Haltern. Tiere, die bei einer Veranstaltung Stressreaktionen zeigen, müssen aus den Veranstaltungsräumen entfernt und schonend untergebracht werden.

Ab 1. März ist es zudem verboten, Streichelgehege mit Kaninchen, Kleinnagern oder Küken im Rahmen von Veranstaltungen einzurichten. Von diesem Verbot sind permanent eingerichtete Streichelgehege auf landwirtschaftlichen Betrieben nicht betroffen.

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Lässt Ihr Trockenfutter produzieren?

    • Ja, aus Gras:
      7.53%
    • Ja, aus Mais:
      9.17%
    • Ja, aus Gras und Mais:
      8.84%
    • Nein:
      74.47%

    Teilnehmer insgesamt: 1222

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?