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Bewährungsstrafe für früheren Agrarminister

Der frühere deutsche Agrarminister Karl-Heinz Funke ist am Freitag wegen Untreue zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden.

sda/dpa |

 

 

Der frühere deutsche Agrarminister Karl-Heinz Funke ist am Freitag wegen Untreue zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden.

Das Landgericht Oldenburg sprach ihn schuldig, weil er einem  früheren Geschäftsführer des Oldenburgisch-Ostfriesischen  Wasserverbandes (OOWV) ohne Vorstandsbeschluss das Gehalt erhöht  hatte. Funke war damals ehrenamtlicher Vorsteher des Verbandes.

Von den Untreue-Vorwürfen um die Mitfinanzierung seiner  Silberhochzeit durch den Verband 2007 sprach ihn das Gericht frei.  Der mitangeklagte Ex-Geschäftsführer wurde zu einer Freiheitsstrafe  von elf Monaten auf Bewährung verurteilt.

Der ehemalige SPD-Politiker war von 1998 bis 2001 deutscher  Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft. Die  Staatsanwaltschaft hatte für ihn eine zehnmonatige Freiheitsstrafe  auf Bewährung sowie eine Geldbusse von 10’000 Euro gefordert.

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