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Bewährungsstrafe für Honigfälscher

In Frankreich ist das Urteil in einem weiteren Prozess um gefälschte Herkunftsangaben bei Lebensmitteln gefallen. Das Strafgericht von Perpignan verurteilte den Geschäftsführer eines Honighandelsunternehmens zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und einer Geldbusse von 50 000 Euro (48’000 Franken). 

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Geschäftsmann in grossem Umfang Honig aus Spanien, Rumänien und China eingekauft und als lokales Produkt veräussert hatte.

Aufgedeckt worden war der Betrug von der Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherfragen und Nahrungsmittelkontrolle (DGCCRF). Im Zeitraum von 2015 bis 2019 soll der Verurteilte mehr als 140 Tonnen Honig mit gefälschten Angaben in Verkehr gebracht haben.

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