Die Schweiz ist ein schwieriges Pflaster für den Wolf. Vergangene Woche hat das Parlament ihn zum präventiven Abschuss frei gegeben, wenn er dem Menschen zu nah kommt. Die neue Jagdverordnung nimmt auch Jungwölfe ins Visier und gesteht den Kantonen mehr Kompetenzen zu.
Der erleichterte Abschuss von Wölfen soll den Anliegen von Bauern, Jägern und der Bevölkerung aus den Bergregionen Rechnung tragen. Bislang darf ein Wolf nur dann geschossen werden, wenn er eine gewisse Anzahl Schafe reisst, grosse Schäden beim Wild anrichtet oder Menschen erheblich gefährdet. Für den Abschuss braucht es eine Bewilligung des Bundes.
Nun konkurrenzieren sich aber zwei geplante Gesetzesänderungen. Am vergangenen Donnerstag hat das Parlament eine Motion von Stefan Engler (CVP/GR) überwiesen, die das Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung zum Ziel hat. Mit einer Änderung des Jagdgesetzes soll die schweizerische Wolfspopulation reguliert werden können. Gibt es Rudel, wie derzeit im Calandamassiv, sollen einzelne schadenstiftende Wölfe erleichtert abgeschossen werden können.
Zwischengeschobene Revision der Jagdverordnung
Zwischen dem Ja des Ständerats zur Motion im vergangenen Juni und dem Ja des Nationalrats am vergangenen Donnerstag hat Bundesrätin Doris Leuthard jedoch nicht nur die laufenden Arbeiten am Konzept Wolf sistiert, sondern auch eine Revision der Jagdverordnung in die Anhörung geschickt, die den Umgang mit dem Wolf neu regeln soll.
Neu sind darin die Abschusskriterien bei Rudeln: Zur Regulierung von Wölfen sollen künftig auch Jungwölfe ins Visier genommen werden können - «zu schonen» sind lediglich Elterntiere. Dabei reicht es aus, wenn das Rudel zehn Nutztiere innerhalb von vier Monaten reisst oder Wölfe des Rudels sich regelmässig innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Siedlungen aufhalten, aggressiv werden oder zu wenig Scheu zeigen.
Zur Rudelregulierung dürften halb so viele Wölfe getötet werden, wie im selben Jahr geboren wurden und das nur mit Bewilligung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU). Bei Einzelwölfen sollen die Abschusskriterien gleich wie bisher bleiben. Neu soll die Verantwortung für die Beurteilung ihres Abschusses jedoch alleine bei den Kantonen liegen; das BAFU soll nur noch die Oberaufsicht wahrnehmen.
Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) lehnt diese Revision rundweg ab. Der Wolf sei mit der Alp- und Berglandwirtschaft nicht kompatibel und gefährde den Tourismus. Dies weil Kulturlandschaften nicht mehr bewirtschaftet würden und weil Herdenschutzhunde zu Konflikten mit Wanderern führten. Die SAB fordert, dass der Wolf als ganzjährig jagdbare Art eingestuft wird.
Die meisten Kantone haben keine grundlegenden Einwände gegen die Revision. Der Kanton Graubünden als einziger Rudelkanton begrüsst die Vorschläge explizit. Einzig das geplante Verbandsbeschwerderecht bei geplanten Abschüssen erachtet er als überflüssig. Der Kanton Bern möchte die heutigen Abschusskriterien beibehalten.
Kritik an politischem Druck
Umwelt- und Tierschutzkreisen stossen die Ansätze in der Jadgverordnung sauer auf. Der Schweizer Tierschutz nennt die Revisionspläne «eine behördliche Überreaktion auf den gegen Anwesenheit von Wölfen gerichteten politischen Druck».
Auch der Verein CHWOLF kann der Revision wenig abgewinnen und kritisiert wie die anderen Organisationen auch, dass ein «fundiertes und fachgerechtes Konzept für ein langfristiges Wolf- und Raubtiermanagement gänzlich fehlt». Er warnt davor, dass die geplanten Massnahmen die Populationsentwicklung in der Schweiz «ernsthaft und nachhaltig gefährden».
WWF und Pro Natura bezeichneten die Vorschläge aus dem Departement von Doris Leuthard schon bei deren Bekanntgabe als «Schnellschuss» und als inakzeptabel. Auch sie lehnen die Revision dezidiert ab. Das Wolfsmanagement drohe mit der Revision zu einem «inkohärenten Konstrukt zu werden, das sich nur noch um den Schadensbegriff dreht», schreibt der WWF in seiner Stellungnahme zur Anhörung, die am Montag zu Ende geht.
Gefährdete Wölfe gefährden Nutztiere
Gemäss WWF belegen wissenschaftliche Studien und Erfahrungen im Ausland, dass Eingriffe in Wolfsrudel kein Wundermittel sind. Da Jungtiere aus Distanz ab einem gewissen Zeitpunkt kaum mehr von Elterntieren zu unterscheiden seien, steige das Risiko von Fehlabschüssen, die das Rudel auseinanderrissen, erklärte Pro Natura in ihrer Stellungnahme.
Folge sei, dass Schäden an Nutztieren zunähmen, «denn die Jungtiere sind auf sich selber gestellt und holen sich zum Überleben vermehrt die leichte Beute», also Nutztiere. Beide Organisationen erklären, dass «eine stabile Rudelstruktur und der Herdenschutz die beste Versicherung gegen Nutztierübergriffe sind».
Gar nichts wissen wollen die Organisationen von einer Kantonskompetenz für den Abschuss von Einzeltieren. Der Wolf sei eine national geschützte Art; der Bund müsse die Verantwortung für ihn übernehmen.
Alternativen vorhanden
Die Opposition gegen die Revision der Jagdverordnung bedeutet nicht, dass die Umwelt- und Tierschutzorganisationen fundamental gegen eine Regulierung der Wolfspopulation sind. Allerdings dürfe dies erst geschehen, «wenn in der Schweiz ein langfristig überlebensfähiger Bestand vorhanden ist».
Als Alternative zur Jagdrevision sehen WWF und Pro Natura die Motion Engler. Diese biete «eine Chance, das Zusammenleben zwischen Mensch und Wolf zu normalisieren», schrieben die beiden Organisationen nach dem Entscheid des Nationalrats. Beide erklärten sich bereit, konstruktiv an der Umsetzung mitzuarbeiten.
Wie es nun in Sachen Wolf weitergeht, ist nicht ganz klar. Gemäss den Erläuterungen zur Revision der Jagdverordnung soll diese wie vorgeschlagen geändert werden und nach der Anpassung des Jagdgesetzes aufgrund der Motion Engler erneut überarbeitet werden. Zugleich ist derzeit eine Motion von Ständerat René Imoberdorf (CVP/VS) hängig, die fordert, dass der Wolf ganzjährig gejagt werden darf. Auch diese hätte bei Annahme Auswirkungen auf die Jagdgesetzgebung.