In der letzten Wintersessionswoche hat der Nationalrat den Beschluss des Bundesrates nicht korrigiert, dass ab 2024 jeder Betrieb mindestens 3,5% seiner offenen Ackerfläche als Biodiversitätsförderfläche (BFF) ausscheiden muss.
«Deshalb habe ich zwei Motionen eingereicht, welche wenigstens eine etwas sinnvolle Umsetzung fordern. Es solle nicht noch zusätzliche Acker- und somit Produktionsfläche geopfert werden», teilt Nationalrat Manuel Strupler (SVP, TG) dem «Schweizer Bauer» mit.
Der Landschaftsgärtner und Unternehmer beauftragt den Bundesrat, die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen so anzupassen, dass über ein Punktsystem oder auf eine andere Art weitere Biodiversitätsleistungen der Ackerflächen anerkannt und in einer passenden Form an die 3,5% BFF auf Ackerfläche, welche ab 2024 gilt, angerechnet werden.
Flächenkonkurrenz reduzieren
Diese Leistungen könnten laut Strupler durch geschicktes Management und neue Anbausysteme in Randbereichen (Einsaat von extensiven Mischungen mit Ackerkräutern), als Fahrgassen, als Untersaaten oder direkt angrenzend zu den Ackerflächen erfolgen.
Die Flächenkonkurrenz zwischen BFF und Produktionsflächen werde damit reduziert. Zudem führten die aktuell geforderten 3,5% BFF auf Ackerflächen zu einer Reduktion der BFF auf Grünland, da die Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen gezwungen seien, diese zu optimieren, hält Strupler in seiner Begründung fest.
Hecken mit Q2-Qualität für Insektennahrung
In seiner zweiten Motion fordert er, dass die Q2-Wiesen und Q2-Hecken, welche auf und direkt angrenzend an die Ackerflächen stehen, zusätzlich zu den vorgeschlagenen BFF-Ackerbauelementen angerechnet werden können.
«Diese Wiesen und Hecken mit Q2-Qualität bieten fast über die gesamte Vegetationszeit ein Blüten- und Nahrungsangebot für Insekten und dienen als Rückzugsort», so Struppler.


