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Bienen: Achtung Restriktionen

Zwischen dem 15. März und dem 30. Juni 2020 gelten Restriktionen beim Verstellen von Bienen.

 

 

Zwischen dem 15. März und dem 30. Juni 2020 gelten Restriktionen beim Verstellen von Bienen.

Zwischen dem 15. März und dem 30. Juni 2020 ist es verboten, Bienen ins Feuerbrand-Schutzgebiet sowie Bienen innerhalb des Schutzgebietes aus Gemeinden mit Feuerbrandbefall in befallsfreie Gemeinden zu verstellen, wie Agroscope in Wädenswil am Montag, 9. März 2020 mitteilt. Weil die Bakterienkrankheit in grossen Teilen der Schweiz bereits verbreitet ist, ist nur das Wallis Feuerbrand-Schutzgebiet.

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