Das bisherige Abkommen zwischen der Schweiz und Kanada für den Handel mit Bio-Produkten enthält einige Einschränkungen Herkunft der Bio-Zutaten und der Produktgruppen. Diese sollen nun wegfallen.
Die Schweiz und Kanada hätten sich heute gegenseitig bestätigt, dass die Bio-Produkte zwischen den beiden Ländern neu ohne diese Einschränkungen gehandelt werden können, schreibt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in einer Medienmitteilung.
Laut BLW fördert diese gegenseitige Anerkennung von Bio-Produkten ohne Einschränkung den Handel mit Bio-Produkten. Insbesondere werde ein besserer Marktzugang für Schweizer Exporteure von verarbeiteten Bio-Produkten erreicht.