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Bio-Betriebsmittelliste 2025 erhältlich

Die Betriebsmittelliste für den biologischen Landbau in der Schweiz 2025 beinhaltet Dünger und Substrate, Pflanzenschutzmittel, Reinigungs‐, Desinfektions‐ und Hygienemittel, Mittel gegen Parasiten sowie Futter‐ und Siliermittel. Diese Liste wird vom Betriebsmittelteam des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (Fibl) in Absprache mit dem Biosektor erstellt.

Die Betriebsmittelliste wurde in der vorliegenden Form von Bio Suisse und Demeter anerkannt. Sie ist für die

Produzentinnen und Produzenten von Bio Suisse und Demeter verbindlich. «Somit dürfen auf Bio Suisse und Demeter Betrieben ausschliesslich die in der Betriebsmittelliste aufgeführten Produkte eingesetzt werden», schreibt das Fibl.

Ausnahmen sind in den Einleitungen der einzelnen Kapitel vermerkt. Auf Biobetrieben, die nicht an diese Labels gebunden sind, dürfen alle Betriebsmittel eingesetzt werden, die nach der Verordnung des Eidgenössischen Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF über die biologische Landwirtschaft zulässig sind.

Einige Handelsprodukte sind nicht mehr in der Liste aufgeführt. Für diese Produkte gilt: Bei Produzentinnen und Produzenten lagernde, im Vorjahr eingekaufte Vorräte solcher Produkte dürfen im laufenden Jahr noch

aufgebraucht werden. «Die Aufnahme eines Produktes in die Betriebsmittelliste ist nicht mit einer Anwendungsempfehlung gleichzusetzen», schreibt das Fibl. Anwendungsempfehlungen gibt es in den Merkblättern des Fibl.

-> Hier die Betriebsmittelliste herunterladen

Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind:

  • Die Liste wird vom FiBL nur noch in elektronischer Form angeboten. Druckexemplare können kostenpflichtig bei Agridea bestellt werden.
  • Die Liste enthält keinen Index mehr. Produkte können in der Datei mit Hilfe der Suchfunktion (Tastenkombination Ctrl + F) gesucht werden.
  • Kapitel 1, Dünger und Substrate: Ab 2025 dürfen nur noch abbaubare Mulchfolien eingesetzt werden, die in Kap. 1‐25‐5 aufgeführt sind. Neu wurde für einige Kulturen der Höchstgehalt an Torf in Substraten gesenkt (siehe Kap. 1‐30).
  • Kapitel 2, Pflanzenschutzmittel: Neu wurde der Grundstoff Talkum aufgenommen (siehe Kap. 2‐4‐34). Neu wurden Netz‐ und Haftmittel auf der Basis von Hydroxypropylstärke zugelassen (siehe Kap. 2‐8‐8‐1).
  • Kapitel 6, Futtermittel: Neu sind die Tierarten ausgeschrieben, anstatt abgekürzt
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