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Bio-Kühe sollen nicht mehr enthornt werden

blu |

 

Kühe und Ziegen von Landwirtinnen und Landwirte, die nach Knospe-Richtlinien produzieren, sollen künftig Hörner tragen müssen. Die Produzentengruppe der Schweizer Bergheimat will an der kommenden Delegiertenversammlung von Bio Suisse einen Antrag für ein Enthornungs-Verbot zur Abstimmung bringen.

 

«Am 25. November 2018 haben über 1.4 Millionen Stimmberechtigte der Hornkuh-Initiative zugestimmt, davon sehr viele Bio-Konsumenten. Am Abstimmungssonntag versprachen Politiker, bei so einem Resultat müsse man etwas machen», schreibt die Gruppe in ihrem Antrag.

 

«Verrat am biologischen Grundgedanken»

 

Studien würden belegen, dass Hörner eine Funktion und eine Aufgabe hätten. «Die Hörner sind ein Organ und dürfen nicht entfernt werden», heisst es im Antrag vom 12. September unmissverständlich. Es mache sich sehr schlecht, dass ein Grossteil der Biobäuerinnen und Biobauern ihre Tiere enthorne. «Wie rechtfertigt Bio Suisse diesen Tatbestand bei den Konsumentinnen und Konsumenten? Ist das nicht ein Verrat am biologischen Grundgedanken der Unversehrtheit unserer Nutztiere», fragt sich die Bergheimat.

 

Doch die Organisation glaubt nicht an einen Erfolg ihres Antrags. «Für viele ist die Annahme des Antrags eine Kostenfrage», sagt Ueli Künzle, Sekretär der Knospengruppe Schweizer Bergheimat, zur «Sonntagszeitung». Denn die Betriebe müssten ihre Ställe ausbauen. Und das Erhöhe die Chance einer Ablehnung des Antrags.

 

Bio Suisse nimmt erst im April Stellung

 

Zu Beginn des kommenden Jahres will die Bergheimat weitere Mitgliederorganisationen für ein Enthornverbot überzeugen. Es sei wichtig, über das Thema zu diskutieren. Bei Bio Suisse gibt man sich zurückhaltend. Die Enthornung sei immer wieder ein Thema, sagt Sprecher Lukas Inderfurth zur «Sonntagszeitung». Zum Antrag der Bergheimat will sich die Organisation nicht äussern. Man werde im April eine Empfehlung abgeben, so Inderfurth.

 

Die Hörner von Kühen und Ziegen sind auch im Bundesparlament ein Thema. Den Vorstoss «Hörnerfranken als Tierwohlbeitrag einführen» – der von 27 Ständerätinnen und Ständeräten mitunterzeichnet worden ist – hat die kleine Kammer im Juni 2021 stillschweigend an die zuständige Kommission zur Vorprüfung überwiesen.

 

Auf Bundesebene gibt es Bestrebungen für einen «Hörnerfranken».
zvg

 

Moderate Erhöhung des Zahlungsrahmen

 

Ständerat Roberto Zanetti (SP/SO) begründet die Motion damit, dass die abgelehnte Hornkuh-Initiative in Bevölkerung und Parlament auf eine breite grundsätzliche Zustimmung gestossen sei, jedoch der Einwand vorhanden war, dass eine solche Angelegenheit nicht in die Verfassung gehöre.

 

Auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe hätte wohl ein Ja resultiert, so Zanetti. Die Hornkuhinitiative stimmten am 25. November 2018 45,3 Prozent der Stimmbevölkerung zu. 6 Kantone hatten die Initiative angenommen.

 

«Mit einer Regelung der Frage in der Direktzahlungsverordnung und der entsprechenden moderaten Erhöhung des Zahlungsrahmens für die Ausrichtung von Direktzahlungen kann diesen Haupteinwänden zur Hornkuhinitiative Rechnung getragen werden», hält Zanetti in der Motion fest.

 

Mehraufwand abdecken

 

Unbestritten sei, dass die Haltung von behornten Tiere zusätzlichen Aufwand bedeute. Es erscheine folgerichtig, die Förderung des Tierwohles und den daraus resultierenden höheren Aufwand für die Tierhaltung mit einem bescheidenen Beitrag zu fördern respektive abzugelten. Er stellt sich einen Beitrag für eine Kuh in der Grössenordnung von einem Franken pro Tier und Tag vor, sagte Zanetti gegenüber «Schweizer Bauer».

 

Bundesrat dagegen

 

Nichts vom Antrag hält der Bundesrat. «Viele behornte Tiere werden angebunden gehalten und erhalten insbesondere während des Winterhalbjahrs nur ein Minimum an Bewegungsfreiheit. Eine finanzielle Unterstützung horntragender Tiere würde den Anreiz zum Wechsel von der Anbinde- auf die tierfreundlichere Laufstallhaltung mindern», hält die Landesregierung fest.

Kommentare (8)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Biobäuerin | 26.10.2021
    Laufstall oder Hornvieh. Was dient dem Tierwohl mehr?
  • jungbauer | 20.10.2021
    in welechem Jahrhunder sind wir???
    der Mensch wird immer wie dümmer
    • hanspeter winiger | 21.10.2021
      bravo kurz und buendig
  • Biobauer | 18.10.2021
    Ein Zwang zu Hörner kann ja nicht das Ziel sein.
    Jeder soll das machen was er für richtig hält und sich darum kümmern. Dann macht man es gut.
    Wir Bauern sollten wieder gemeinsam auftreten und nicht wieder uns gegenseitig bekämpfen.
    • Hügelbauer | 18.10.2021
      Es ist ja kein zwang,
      Einfach nicht mehr unter Bio produzieren.
      Ich bin alles nur kein Bio Betrieb.
      • R. Heer | 18.10.2021
        Genetisch hornlos! Auf unserem Betrieb kommen praktisch nur noch Kälber ohne Hornanlagen auf die Welt.
        Die Hörner brauchts in unserem Laufstall nicht und es geht ohne enthornen.
  • Biobärgpuur | 17.10.2021
    Enthornung und Anbindehaltung, beides ist respektlos und hat auch aus Sicht des Konsumenten keine Berechtigung auf einem Biosuissebetrieb.
    • BioBergbauer | 18.10.2021
      Könnte Ihnen aktuell Bilder einer Kuh zeigen mit aufgeschlitzter Zucht durch ein Kuhhorn, und über den Restlichen körper überall narben von Hornverletzungen, eine Rangniedrige Kuhe die im Anbindestall steht und sogar auf der Weide Verletzt wurde

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