Biobauer Stefan Hueter beantragt nächste Woche an der DV von Bio Nordwestschweiz, dass Spermasexing im Biolandbau zugelassen wird. Bio Suisse winkt nicht grundsätzlich ab. Auch der Bund zeigt sich gesprächsbereit.
Stefan Hueter bewirtschaftet einen Biobetrieb mit 15 Holstein- und Red-Holstein-Kühen in Biezwil SO. An der Delegiertenversammlung von Bio Nordwestschweiz stellt er am nächsten Mittwoch den Antrag, Spermasexing im Biolandbau zuzulassen. Die Technologie, dank der Bauern bei der Besamung das Geschlecht des Kalbes wählen können, ist heute bei Bio Suisse untersagt und in der Bio-Verordnung des Bundes nicht explizit zugelassen. Hueter will, dass die Bio-Suisse-Richtlinien wie auch die Verordnung entsprechend angepasst werden.
Keine Gentechnik oder Hormone
«Wenn ich pro Jahr 2 Kuhkälber für die Nachzucht brauche, muss ich mindestens 5 von 15 Kühen mit einem Milchrassenstier besamen. Gibt es Munikälber, sind sie wertlos», begründet Hueter den Antrag. «Für ein Munikalb, das mit vier Wochen geschlachtet wurde, habe ich 100 Franken erhalten.» Auch im Biolandbau hätten Milchrassen ihre Berechtigung, findet er: «Dank dem Sexing könnte ich aber mehr Kühe mit Fleischrassenstieren besamen.» Hueter versteht das Verbot auch deshalb nicht, weil beim Sexing weder Gentechnik noch Hormone im Spiel sind: «Die Spermien werden rein technisch getrennt.»
Mit seinem Antrag und dessen Begründung stösst Hueter bei Bio Suisse auf offene Ohren. Stephan Jaun, Leiter Kommunikation bei Bio Suisse: «Wir lehnen das Spermasexing nicht grundsätzlich ab. Der technische Eingriff ist tatsächlich vergleichbar mit jenem bei der künstlichen Besamung (KB).»
Lieber Zweinutzungskühe züchten
Laut Jaun wurde bei Bio Suisse auch schon über die Aufhebung des Verbots von gesextem Samen diskutiert, obschon man in erster Linie auf die Zucht von Zweinutzungsrassen setzte, um die Problematik der Milchrassentränker zu entschärfen. «Bisher hat die Basis eine Zulassung des Sexings aber abgelehnt oder als zu wenig wichtig erachtet.»
Laut Anne Rizzoli vom Bundesamt für Landwirtschaft macht die Bio-Verordnung zum Spermasexing keine konkreten Aussagen: «Es ist nicht explizit verboten. Die Reproduktion muss aber auf möglichst natürlichen Methoden beruhen.» KB sei erlaubt, hormonelle Brunstsynchronisation und Embryotransfer verboten. «Falls Spermasexing im Biolandbau angewendet werden möchte, müsste die Technik der Samentrennung deshalb genauer angeschaut werden», so Rizzoli. «Physikalische Trennmethoden scheinen weniger problematisch zu sein als chemische Eingriffe.»