«Studien zeigen, dass über 50 Prozent der ökologischen Werbeaussagen unklar, irreführend oder unbegründet sind», erklärte der estnische Europaabgeordnete und Berichterstatter für das Dossier im Binnenmarktausschuss, Andrus Anspi (Renew/Liberale).
Vorab genehmigen
Die Europaabgeordneten verabschiedeten in Strassburg eine Richtlinie, wonach Unternehmen verpflichtet sind, Nachweise für ihre Aussagen wie «biologisch abbaubar», «umweltfreundlich», «wassersparend» oder «biobasiert» zu erbringen, bevor sie Produkte damit bewerben.
Allerdings muss das Parlament seine Position noch mit den EU-Staaten abstimmen, um das Gesetz endgültig auf den Weg zu bringen – voraussichtlich aber erst nach den Europawahlen im Juni dieses Jahres, berichtet Dow Jones News.
Um Konsumenten vor unbegründeter und zweideutiger Werbung zu schützen, müssten die EU-Staaten Gutachter damit beauftragen, die Verwendung umweltbezogener Aussagen (green claims) vorab zu genehmigen. Das Parlament sprach sich dafür aus, dass die Angaben und Nachweise binnen 30 Tagen überprüft werden.
Emissionsausgleichssysteme verboten
Kleinstunternehmen sollen von den neuen Vorschriften ausgenommen werden. Mittelständische Unternehmen (KMU) sollen im Vergleich zu grösseren Betrieben ein zusätzliches Jahr Zeit haben, um die EU-Vorgaben einzuhalten. Ausserdem fordern die EU-Abgeordneten auch Sanktionen für Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstossen.
Umweltbezogene Angaben, die ausschliesslich auf Emissionsausgleichssystemen beruhen, bleiben verboten. Unternehmen können jedoch klimabezogene Ausgleichs- und Emissionsminderungsansprüche auf der Grundlage von CO2-Gutschriften in ihrer Werbung erwähnen, wenn sie ihre Emissionen bereits so weit wie möglich reduziert haben und diese Systeme nur für Restemissionen nutzen.


