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Biobauer scheitert mit Klage gegen VW

 

Ein deutscher Biobauer ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, den Autokonzern Volkswagen zur Einstellung seines Verbrennergeschäfts zu zwingen. Das Landgericht Detmold wies eine entsprechende Klage am Freitag als insgesamt unbegründet ab.

 

Landwirt Ulf Allhoff-Cramer aus Detmold hatte argumentiert, dass er durch die Folgen des Klimawandels in seiner Gesundheit beeinträchtigt werde. Der Landwirt machte im Verfahren weiter geltend, dass er durch den Klimawandel erhebliche Schäden erlitten habe und die Zukunft seines Hofes und des dazugehörigen Waldes in Gefahr sei. 

 

Er warf VW eine übermässige CO2-Emission vor und forderte, dies zu unterlassen. Der Autokonzern sollte den Verkauf von Autos und leichten Nutzfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren stark runterfahren und 2030 ganz einstellen. Er verwies auf seine persönlichen Eigentumsrechte.

 

VW kann Technik nicht vorgeschrieben werden

 

Diesem Vorhaben erteilten die Richter aber eine Absage. Der Kläger habe nicht ausgeführt, welche Beeinträchtigungen gerade ihn in einer um mehr als 1,5 Grad erwärmten Welt treffen sollten, die nach seiner Darstellung nicht bereits ohnehin eingetreten seien. Sie gaben in ihrem am Freitag verkündeten Urteil zu bedenken, dass nicht feststehe, ob mit der geforderten Einstellung des Verbrennergeschäfts die behaupteten Beeinträchtigungen beseitigt würden. 

 

VW könne nicht vorgeschrieben werden, zukünftig nur auf Elektro als Antriebstechnologie zu setzen, da es auch noch andere ernsthafte Alternativen zu Benzinern und Dieselmotoren gebe, etwa Brennstoffzellen-Antriebe, begründete das Gericht seine Entscheidung.

 

Berufung angekündigt

 

Greenpeace zeigte sich enttäuscht und kündigte an, dass man in Berufung gehen werde. «Das Urteil hinterlässt den fatalen Eindruck, dass sich das Gericht mit dem detailliert dargelegten Zusammenhang zwischen VWs enormen CO2-Ausstoss und den schon heute spürbaren Schäden für den Kläger gar nicht auseinandersetzen wollte», sagte Greenpeace-Vorstand Martin Kaiser. «Angesichts einer galoppierenden Klimakrise halten wir es aber für unabdingbar, die globale Verantwortung eines Konzerns wie Volkswagen, mit seinem ländergrossen CO2-Fussabdruck gerichtlich klären zu lassen.»

 

Auch der Bauer äusserte sich enttäuscht über das Urteil. Er habe den Eindruck, dass die Richter die Klimakrise in ihrer Tiefe nicht verstanden hätten, sagte Ulf Allhoff-Cramer. Er kündigte an, in Berufung zu gehen. Der Biobauer hat eine Mutterkuh-Herde, bestehend aus Kreuzungskühen verschiedener Fleischrinderrassen, sowie reinrassigen Limosin-Herdbuchkühen und einem Limosin-Deckbullen.  Die Tiere verbringen den grössten Teil des Jahres im Freien. Im Winter werden sie in eingestreuten Laufställen gehalten.

 

VW sieht sich bestätigt

 

Volkswagen sah sich hingegen in seiner Auffassung bestätigt, dass Klimaklagen gegen einzelne herausgegriffene Unternehmen der falsche Weg seien und dass es dazu im Recht keine Grundlage gebe. «Das Gericht hat bekräftigt, dass Volkswagen eine erlaubte Tätigkeit ausübt, die unionsrechtlich abschliessend geregelt ist, und dass es nicht Aufgabe eines Landgerichts ist, über solche klimapolitischen Fragen zu entscheiden», hiess es in einem VW-Statement. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, den Klimaschutz mit seinen weitreichenden Auswirkungen zu gestalten.

 

Eine ähnliche Klimaklage von Greenpeace vor dem Landgericht Braunschweig war unlängst ebenfalls gescheitert. Auch in diesem Verfahren will die Umweltschutzorganisation in die nächste Instanz gehen. Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen BMW in München und gegen Mercedes-Benz in Stuttgart waren ebenfalls abgewiesen worden.

Kommentare (2)

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  • Demokrat | 25.02.2023
    Biobauer von Greenpeace bezahlt und vorgeschoben...
  • Nemo Nusquam | 25.02.2023
    Dummer Typ.
    2°C Erwärmung soll all das auslösen?

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