Das Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat gemäss Auftrag des Bundesrates im Bereich der Agrarpolitik den Grenzschutz für Landwirtschaftsprodukte, die Versorgungssicherheitsbeiträge, die Strukturverbesserungsbeiträge sowie die Absatzförderung für Fleisch, Milch und Eier extern evaluieren lassen.
Am Mittwoch hat der Bundesrat die Resultate einer Evaluation von insgesamt sieben Unterstützungsinstrumenten und deren Auswirkung auf die Biodiversität zur Kenntnis genommen, wie er mitteilte. Das Instrument der Agrarpolitik im Bereich Grenzschutz habe die grösste Wirkung auf die Biodiversität.
Grenzschutz
Der Grenzschutz sichere aufgrund von Importzöllen höhere Preise für Schweizer Landwirtschaftsprodukte, die folglich auch in grösseren Mengen hergestellt würden. Entsprechend werde das Land intensiver bewirtschaftet, womit eine negative Auswirkung auf die Artenvielfalt einhergehe. Im Gegenzug würden die Zölle den Flächenbedarf im Ausland reduzieren und damit dort den Druck auf die Biodiversität senken, hiess es weiter.
«Aufgrund der negativen Wirkung des Grenzschutzes auf die Biodiversität im Inland besteht Handlungsbedarf», so der Bundesrat. Allerdings soll gemäss Bundesratsauftrag nicht primär beim Grenzschutz selber, sondern bei Massnahmen im Inland angesetzt werden. Die Qualität der Biodiversität soll weiter verbessert werden.
Zwei Massnahmen
Im Hinblick auf die Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) will der Bundesrat zwei Massnahmen prüfen:
Finanzielle Förderung der Biodiversitätsberatung: Das soll dazu führen, dass mehr Landwirtinnen und Landwirten eine entsprechende Beratung in Anspruch nehmen. «Die Beratung unterstützt die Betriebsleitenden dabei, einen zusätzlichen Beitrag zur Zielerreichung im Bereich der Biodiversität leisten zu
können, beispielsweise beim Anlegen von Biodiversitätsförderflächen an den geeigneten Standorten oder der qualitativen Aufwertung dieser Flächen.
Entwicklung digitaler Tools für die Landwirtschaft zur gesamtbetrieblichen Optimierung der Nachhaltigkeit inklusive Biodiversität : Diese Tools sollen die Landwirtschaftsbetriebe darin unterstützen, ihre Produktionsleistung optimal mit weiteren Leistungen wie solchen im Bereich der Biodiversität zu kombinieren und gleichzeitig ihre Aktivitäten zugunsten der Biodiversität sichtbarer machen. «Die Möglichkeiten, sich mit anderen Betrieben zu vergleichen, unterstützt die Landwirtinnen und Landwirte dabei, zusätzliche Potenziale ihres Betriebs zur Förderung der Biodiversität einfacher zu erkennen und auszuschöpfen», schreibt der Bundesrat im Bericht.
«Beide Massnahmen tragen dazu bei, die Qualität der Biodiversität im Inland weiter zu verbessern», schreibt der Bundesrat. Unter der Voraussetzung, dass sich die Vorschläge optimal in das zu erarbeitende Gesamtkonzept der AP30+ einfügen, sollen sie in den Entwurf der Vernehmlassungsvorlage integriert werden, der dem Bundesrat bis spätestens Ende 2026 unterbreitet wird.
Keine Wirkung bei Versorgungssicherheitsbeiträgen
Gering sei hingegen die Wirkung beim Instrument der Versorgungssicherheitsbeiträge (VSB). Die VSB hätten eine grosse Wirkung auf das landwirtschaftliche Einkommen und eine kleine Wirkung auf die Intensität der Flächennutzung. «Die VSB haben praktisch keinen Einfluss auf die Umwandlung von biodiversitätsfördernden Strukturelementen in landwirtschaftliche Nutzfläche», so der Bundesrat.
Untersucht wurden die Strukturverbesserungsmassnahmen Wegebau (Bergregion), Wiesenbewässerung (Bergregion) und Gesamtmeliorationen (alle Regionen). Eine Datenanalyse zeigt keinen eindeutigen Einfluss dieser Massnahmen auf die Biodiversität – weder negativ noch positiv «Bei den Strukturverbesserungsbeiträgen sollen das Anreizsystem für freiwillige ökologische Massnahmen überprüft und die Anforderungen an ökologische Ausgleichsmassnahmen bei Gesamtmeliorationen konkretisiert werden», heisst es in der Mitteilung.
Absatzförderung
Beim Instrument der Absatzförderung im Bereich Milch, Fleisch und Eier sei keine Quantifizierung der Wirkung möglich. Die Ausgaben des Bundes für Absatzförderung für Milch, Fleisch und Eier seien im Vergleich zu den entsprechenden privaten Ausgaben für Marketing-Kommunikationsmassnahmen klein (10-20 %). «Basierend auf Literatur und Experteninterviews wird in der Studie angenommen, dass aufgrund der Absatzförderung der Konsum und die Produktion von Milch, Fleisch und Eier im Vergleich zu einem Szenario ohne Absatzförderung um maximal 5 Prozent zunimmt», so der Bundesrat.
Geprüft wurde ein Instrument bei der Neuen Regionalpolitik: die Darlehen für Infrastrukturvorhaben im ländlichen Raum und in Berggebieten. «Hier gibt es einerseits Zielkonflikte zwischen dem wirtschaftlichen Nutzen und dem Schutz der Biodiversität, andererseits aber auch vielversprechende Möglichkeiten, mit denen die Biodiversität in den Regionen ökonomischen Mehrwert erbringen kann», schreibt der Bundesrat.
Bei diesen Instrumenten entschied der Bundesrat, entweder diverse Massnahmenpakete umzusetzen, Massnahmen zu konkretisieren oder Anreizsysteme zu überprüfen, wie es weiter hiess.
Die Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) muss deutlich einfacher und kürzer gestaltet werden. Eine pragmatische Umsetzung von Artikel 104 der Bundesverfassung sowie des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) ist erforderlich. Insbesondere die Durchführungsverordnung (DZV) muss rudimentär und pragmatisch umgesetzt werden. Es sollten im Wesentlichen nur Grundanforderungen festgelegt werden, ohne zusätzliche Übersteuerungen und Verschärfungen bestehender Verordnungen (TSchV, GSchV, PSMV, DüV, usw.). Eine übermäßige Bürokratie hilft weder der Landwirtschaft noch der Biodiversität.