Die kleine Kammer war im Juni mit 28 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung nicht auf den indirekten Gegenvorschlag eingetreten. Das Ziel von dreissig Prozent Biodiversitätsflächen in der Schweiz gemäss der internationalen Montreal-Kunming-Übereinkunft könne auch mit den bestehenden Instrumenten erreicht werden, lautete der Tenor.
17 Prozent
Mit einer Anpassung der Bundesverfassung wollen die Initianten den Bund und neu auch die Kantone zum Schutz und zur Schonung von Biodiversität und Landschaft verpflichten. Sie fordern dafür mehr Gelder der öffentlichen Hand.
Dem Bundesrat geht die Initiative zu weit. Er beschloss Ende 2020, ihr einen indirekten Gegenvorschlag entgegenzustellen. Die Regierung will etwa festlegen, dass Biodiversitäts- und Schutzgebiete insgesamt 17 Prozent der Schweizer Landesfläche ausmachen sollen. Diese Zahl strich der Nationalrat aus der Vorlage. Es sei besser, qualitative Vorgaben zu machen.
Kompromisse gefragt
Daran hält die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) fest, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Mit 13 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen bekräftigte sie den Handlungsbedarf in diesem Bereich.
Als Brückenschlag zum Ständerat zeigt die Kommission gemäss Mitteilung die Bereitschaft, auf einen reduzierten Gegenentwurf einzugehen, sollte der Ständerat doch entscheiden, auf die Vorlage einzutreten und diese zu überarbeiten. Die Vorlage könnte sich demnach auf die Eckwerte stützen, wie sie in der Eintretensdebatte im Ständerat geäussert wurden.
Agglomerationen stärker in Pflicht nehmen
Namentlich könnte der Fokus auf eine funktionale Vernetzung und auf die Steigerung der Qualität in bestehenden Biodiversitätsgebieten gelegt werden: Das Landwirtschaftsrecht müsste nicht geändert, die Städte und Agglomerationen könnten hingegen stärker in die Pflicht genommen werden, so die Nationalratskommission.
Sie sei zuversichtlich, dass mit dieser Handreichung der Ständerat zu einem Eintreten auf die Vorlage bewegt werden könne.



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