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Biogasanlage: Befangenheit prüfen

Weil die Thurgauer Regierungsrätin Carmen Haag (CVP) beim Entscheid zu einer Biogasanlage möglicherweise befangen war, hat das Bundesgericht ein Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts aufgehoben. Dieses muss nun über die Bücher.

 

 

Weil die Thurgauer Regierungsrätin Carmen Haag (CVP) beim Entscheid zu einer Biogasanlage möglicherweise befangen war, hat das Bundesgericht ein Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts aufgehoben. Dieses muss nun über die Bücher.

Das von Carmen Haag geführte Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau wies im Dezember 2015 einen Rekurs von drei Anwohnern gegen eine Biogasanlage in Schlattingen TG ab.

Positive Äusserung vor Entscheid

Rund drei Monate vor dem Entscheid hatte die CVP-Politikerin diesen Betrieb im Rahmen einer politischen Veranstaltung besucht und dort einen Vortrag über Geothermie gehalten. Gemäss Beschwerdeführern soll sie sich dabei positiv über die geplante Anlage geäussert haben. Das Verwaltungsgericht hielt dieses Ereignis als nicht weiter beachtenswert. Es kam zum Schluss, dass sich die Regierungsrätin nicht mit dem umstrittenen Projekt solidarisiert und damit einen unbefangenen Entscheid gefällt habe.

Das sieht das Bundesgericht anders, das die Beschwerde der drei Anwohner in einem am Donnerstag publizierten Urteil gutgeheissen hat. Die Lausanner Richter halten fest, dass es problematisch sei, wenn eine Regierungsrätin eine Informationsveranstaltung auf einem Betrieb besuche, der Partei in einem hängigen Verfahren sei.

Unübliches Engagement

Zudem habe sich Carmen Haag im Nachgang zu ihrem Entscheid darum bemüht, zwischen den Parteien zu vermitteln und eine aussergerichtliche Lösung zu erwirken. Dies weise «auf ein über das Übliche hinausgehendes Engagement zu Gunsten des strittigen Projekts hin», schreibt das Bundesgericht.

Das Verwaltungsgericht hatte darauf verzichtet, den Vortragstext der Regierungsrätin für seinen Entscheid beizuziehen, wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervor geht. Auch war das Verwaltungsgericht dem Antrag der Beschwerdeführer, Carmen Haag zu befragen, ohne Begründung nicht gefolgt.

Das kantonale Gericht muss nun auf Geheiss des Bundesgerichts Beweise zur Art der Veranstaltung vom September 2015 und zu den damals gemachten Äusserungen der Regierungsrätin erheben. Gestützt darauf wird es nochmals über die Befangenheit von Carmen Haag entscheiden müssen.

(Artikel 1C_477/2016 vom 16.08.2017)

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