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Biogasanlagen abreissen?

Die Verordnung ab 2025 birgt Schwierigkeiten für bestehende Biogasanlagen. Ein Land- und Energiewirt berichtet.

«Die vom Bundesrat verabschiedeten Rahmenbedingungen reichen nicht aus, um die Wirtschaftlichkeit der bestehenden landwirtschaftlichen Biogasanlagen in Zukunft zu sichern», hiess es in einer

Medienmitteilung von Ökostrom Schweiz im Dezember. Dies stellt die Betreiber von bestehenden Anlagen vor Herausforderungen.

Kurze Abschreibungszeit

«Auf unserem Betrieb fallen beim Auslaufen der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) bis zu 50% der Einnahmen weg», sagt Christian Müller, Land- und Energiewirt aus Thayngen SH. Auf ihrem Betrieb sei das Problem aber nicht akut, da die KEV erst in rund zehn Jahren auslaufe. «Ein Problem ist, dass wir sehr kurze Abschreibungszeiträume haben», so Müller. Durch die hohe Auslastung der Motoren und Pumpen müssten diese häufiger ersetzt werden als im normalen Gebrauch auf Landwirtschaftsbetrieben.

Ausgaben, die mit dem Stromerlös gedeckt werden müssen. Die hohen Betriebskosten machten es schwierig, noch zusätzlich in die Anlagen zu investieren, erklärt Müller weiter. Auch die in ihrem Fall wichtigen Güter Abwärme, die im Wärmeverbund genutzt wird, und Gärgülle für die ackerbauliche Nutzung, reichten nicht aus, um die wegfallende Unterstützung zu decken.

Investitionen strafen

«Vor allem finde ich es problematisch, wenn Betriebe in den Jahren mit KEV stets die anstehenden Investitionen erledigt haben», so Müller. Denn möglicherweise sei es für jene, die dies nicht taten, nun einfacher, in ein neues Projekt zu investieren mit Abriss der bestehenden Anlage. Bei erheblichen Erneuerungen kann ebenfalls von den neuen Fördermöglichkeiten profitiert werden laut der Verordnung.

Zur Verordnung

Für Wasserkraft-, Windenergie- und gewisse Fotovoltaik- und Biomasseanlagen gibt es neu eine gleitende Marktprämie, so das Faktenblatt zu den Neuerungen des Energierechts ab 2025. Sie sichere den Erlös für den ins Stromnetz eingespeisten Strom ab: Sei der Erlös tiefer als der festgelegte Vergütungssatz, zahle der Netzzuschlagsfonds dem Anlagenbetreiber die Differenz aus. Alternativ können Investitionsbeiträge bezogen werden. Für bereits bestehende Biogasanlagen gibt es diese Möglichkeiten nicht. hun

Kommentare (7)

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  • Stäuble | 29.12.2024
    Biomasse ist eine gute Sache für Stom die Wiesen
    Sind über Güllt besonders wenn den Baueren ihre
    Haus Gülle noch im Gülle Kasten kommt
    Wir essen das Fleisch von der Kuh mit dem Bauern
    Ihrer Scheisse auf der Wiese. Es wird zuwenig kontrolliert ob die Mischung stimmt von Kuh Gülle und Menschen Gülle also lieber in die Biogass Anlage
    Freundlich grüße Petra Stäuble
  • Graber Andreas | 25.12.2024
    Wenn wir dan mitbekommen wieviel die Verwaltungsräte der Stromkonzrne absamen ist dies eine totale unzumutbare Frechheit gegenüber den Stromproduzenten und den Verbrauchern. Da solte die Politik zugunsten der Bevölkerung handeln und nicht nur zu ihren Gunsten. Wir als Steuerzahler werden da voll ausgenommen.
  • Tom | 25.12.2024
    Genau so ist es...
    Meine Anlage wäre wegen der Grösse über 200Kw eine riesige defizitinvestition gewesen hätte ich nicht einen eternen Vertrag der unabhängig vom staat ist.....
    Mir wurde auch KEV versprochen und nach der Bedingungsänderung sagten sie nur das ist jetzt halt so......
  • Werner E. Wiedmer | 25.12.2024
    Je mehr der Staat sich einmischt desto teurer und bürokratischer wird es. Anstelle pragmatischer Lösungen immer mehr Planwirtschaft, getrieben von realitätsfernen IdeologInnen. Geht an die Urnen!
  • Wälchli Urs | 24.12.2024
    Das gleiche Problem bei den Solaranlagen. Bei der Planung 2012 wurde vorgegeben innert 2 Jahren KEV zu bekommen. Das Gesetz wurde gändert und nichtmehr in KEV gekommen. Berechnete Gestehungskosten im 2012 durch Swissgrid 33,8 Rappen. Das Bundesamt für Energie hat die Berechnung der Gestehungskosten bestätigt, da ie wie es das Gesetz nun vorsah 11,2 Rappen Einmalvergütung ausbezahlt hat. Das Problem ist nun, das ich Gestehungskosten von 22,6 Rappen habe, aber mir die BKW in den letzten 11.5 Jahren im Schnitt nur 10,5 Rappen ausbezahlt hat, also liege ich über 50% hinter der Refinanzierung meiner Anlage. Leider verbrauche ich nur 12% der Energie selbst und muss 88% ins Netz einspeisen! Im Juni 24 forderten 69% mehr Solarenergie, dabei können 11% Solarstromproduktion nicht kostendeckend verkauft werden! Es ist eine Schande das der Bürger an der Urne etwas fordert wass dann 58% der Bevölkerung zu kostendeckenden Preisen für den Produzenten nicht bereit sind zu kaufen! Verlogene Gesallschaft!
    • Hobby Gärtner | 26.12.2024
      Es liegt definitiv nicht an der Gesellschaft sondern an der Politik. Unsere Stromkonzerne haben in den letzten zwei Jahren exorbitante Gewinne eingenommen. Davon profitiert in erster Linie die Verwaltungsräte und die Kantone. Hier muss zwingend die Politik nachbessern. Die Differenz zwischen eingekauften und verkauften Strom darf m.M.n. nicht höher als 50% betragen. Da Sie einen Eigenverbrauchsanteil von 12% haben, empfehle ich Ihnen, den überschüssigen Strom privat zu verkaufen. Ab dem nächsten Jahr kann ein virtuelles ZEV gegründet werden oder ab dem Jahr 2026 eine LEG gegründet werden. Informationen dazu finden Sie beim BFE oder bei Swissolar.
    • Lisser Herrmann | 06.01.2025
      Das liegt daran, dass das Volk zu einem grossen Teil keine Ahnung davon hat, oder einfach nicht an Politik oder solchen Details interessiert ist.
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