«Die vom Bundesrat verabschiedeten Rahmenbedingungen reichen nicht aus, um die Wirtschaftlichkeit der bestehenden landwirtschaftlichen Biogasanlagen in Zukunft zu sichern», hiess es in einer
Medienmitteilung von Ökostrom Schweiz im Dezember. Dies stellt die Betreiber von bestehenden Anlagen vor Herausforderungen.
Kurze Abschreibungszeit
«Auf unserem Betrieb fallen beim Auslaufen der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) bis zu 50% der Einnahmen weg», sagt Christian Müller, Land- und Energiewirt aus Thayngen SH. Auf ihrem Betrieb sei das Problem aber nicht akut, da die KEV erst in rund zehn Jahren auslaufe. «Ein Problem ist, dass wir sehr kurze Abschreibungszeiträume haben», so Müller. Durch die hohe Auslastung der Motoren und Pumpen müssten diese häufiger ersetzt werden als im normalen Gebrauch auf Landwirtschaftsbetrieben.
Ausgaben, die mit dem Stromerlös gedeckt werden müssen. Die hohen Betriebskosten machten es schwierig, noch zusätzlich in die Anlagen zu investieren, erklärt Müller weiter. Auch die in ihrem Fall wichtigen Güter Abwärme, die im Wärmeverbund genutzt wird, und Gärgülle für die ackerbauliche Nutzung, reichten nicht aus, um die wegfallende Unterstützung zu decken.
Investitionen strafen
«Vor allem finde ich es problematisch, wenn Betriebe in den Jahren mit KEV stets die anstehenden Investitionen erledigt haben», so Müller. Denn möglicherweise sei es für jene, die dies nicht taten, nun einfacher, in ein neues Projekt zu investieren mit Abriss der bestehenden Anlage. Bei erheblichen Erneuerungen kann ebenfalls von den neuen Fördermöglichkeiten profitiert werden laut der Verordnung.
Zur Verordnung
Für Wasserkraft-, Windenergie- und gewisse Fotovoltaik- und Biomasseanlagen gibt es neu eine gleitende Marktprämie, so das Faktenblatt zu den Neuerungen des Energierechts ab 2025. Sie sichere den Erlös für den ins Stromnetz eingespeisten Strom ab: Sei der Erlös tiefer als der festgelegte Vergütungssatz, zahle der Netzzuschlagsfonds dem Anlagenbetreiber die Differenz aus. Alternativ können Investitionsbeiträge bezogen werden. Für bereits bestehende Biogasanlagen gibt es diese Möglichkeiten nicht. hun
Sind über Güllt besonders wenn den Baueren ihre
Haus Gülle noch im Gülle Kasten kommt
Wir essen das Fleisch von der Kuh mit dem Bauern
Ihrer Scheisse auf der Wiese. Es wird zuwenig kontrolliert ob die Mischung stimmt von Kuh Gülle und Menschen Gülle also lieber in die Biogass Anlage
Freundlich grüße Petra Stäuble
Meine Anlage wäre wegen der Grösse über 200Kw eine riesige defizitinvestition gewesen hätte ich nicht einen eternen Vertrag der unabhängig vom staat ist.....
Mir wurde auch KEV versprochen und nach der Bedingungsänderung sagten sie nur das ist jetzt halt so......