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Biomasseanlage: Parlament will Garantien für Stromerzeugung

sda/blu |

 

Das Parlament wünscht sich gesetzliche Grundlagen, die garantieren, dass Biomasseanlagen für die Stromproduktion wirtschaftlich betrieben werden können. Der Bundesrat muss nun handeln.

 

Der Nationalrat überwies am Mittwoch oppositionslos eine Motion von Ständerat Daniel Fässler (CVP/AI) und folgte damit der Mehrheit der Umweltkommission (Urek-N). Biomasseanlagen nutzten brach liegende Ressourcen und könnten namentlich im Winterhalbjahr zur sicheren Stromversorgung beitragen, fand die Urek-N.

 

«Biomasseanlagen erbringen wichtige gemeinwirtschaftliche Leistungen: Sie produzieren Gas, Strom und Wärme aus Hofdünger und Grüngut oder Holz, sie leisten einen Beitrag zur Eliminierung der Winterstromlücke, reduzieren Treibhausgasemissionen und tragen dazu bei, dass im Sinne der Kreislaufwirtschaft Nährstoffkreisläufe geschlossen werden», hält Fässler in seiner Motion fest.

 

Er sieht grosses Potenzial. «Heute werden erst knapp 5 Prozent des Hofdüngers energetisch genutzt. Auch viel potenzielles Energieholz ist heute ungenutzt», so Fässler.

 

Biomasseanlagen weisen laut Fässler aber relativ hohe Betriebskosten aus. «Deshalb sind im Rahmen einer Nachfolgelösung für Einspeisevergütungen für Biomasseanlagen einmalige Investitionsbeiträge keine Lösung», macht er deutlich.  Würden nur diese als Förderinstrument angeboten, hätte dies für die Biomasseanlagen zur Folge, dass bestehende Anlagen abgestellt und keine neuen Anlagen zugebaut würden. Es sei zu befürchten, dass dadurch die Produktion sinken werde, begründete er seinen Vorstoss.

 

Daher sollen als Ersatz oder Teilersatz der bestehenden Förderung ämterübergreifend Finanzierungsinstrumente entwickelt werden.

 

Der Bundesrat verwies auf den Entwurf für das revidierte Energiegesetz. Dort seien Investitionsbeiträge von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten für Biomasseanlagen vorgesehen.

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