Bei Steuererleichterungen für Biotreibstoffe gelten künftig strengere Kriterien. Der Bundesrat setzt die vom Parlament beschlossenen Änderungen des Mineralölsteuergesetzes sowie des Umweltschutzgesetzes auf den 1. August 2016 in Kraft.
Zudem hat der Bundesrat die Mineralölsteuerverordnung an die neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst und am Mittwoch gutgeheissen.
Mit der Gesetzesanpassung wollen die Räte verhindern, dass der Anbau von Zuckerrüben, Mais oder Soja für die Treibstoffproduktion den Anbau von Nahrungsmitteln verdrängt. Neu kann der Bundesrat unter anderem Steuererleichterungen streichen, wenn die Ernährungssicherheit in einem Land beeinträchtigt ist. Dabei muss er international anerkannte Standards berücksichtigen.
Im Bereich der Biodiversität wurden die Anforderungen mit jenen der EU harmonisiert. Des weiteren darf der Anbau der Rohstoffe nur auf Flächen erfolgen, die rechtmässig erworben wurden. In der Schweiz können Biotreibstoffe seit dem Juli 2008 von der Mineralölsteuer befreit werden, wenn sie ökologische und soziale Mindestanforderungen erfüllen.
Hauptsächlich von Steuerbefreiungen profitieren Produzenten, die biogene Treibstoffe aus Abfällen und Produktionsrückständen herstellen. Bei ihnen wird davon ausgegangen, dass sie die angepassten Anforderungen, mit Ausnahme der sozialen Anforderungen, ohnehin erfüllen.


