/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Bis 600 Franken für ein BVD-Kalb

Wer ein BVD-infiziertes Kalb schlachten muss, wird entschädigt. Es gibt allgemeingültige Regeln zur Schätzung des Tieres. Doch die endgültige Entschädigung kann jeder Kanton in Grenzen selber festlegen.

Susanne Meier |

 

 

Wer ein BVD-infiziertes Kalb schlachten muss, wird entschädigt. Es gibt allgemeingültige Regeln zur Schätzung des Tieres. Doch die endgültige Entschädigung kann jeder Kanton in Grenzen selber festlegen.

Beim «Schweizer Bauer» hat sich letzte Woche ein Tierhalter aus dem Kanton Thurgau gemeldet. Er musste Kälber wegen BVD schlachten lassen – und er wunderte sich über die tiefe Entschädigung, die ihm ausbezahlt wurde. Weil BVD eine auszurottende Tierseuche ist, wird der Besitzer entschädigt. Je nach Wohnort hat er dabei mehr oder weniger Glück, denn bei der Höhe der Entschädigung haben die Kantone Spielraum.

Der Kanton entscheidet


«Es gibt Vorgaben auf nationaler Ebene», erklärt Nathalie Rochat vom BLV. «Schlussendlich entscheidet aber der Kanton über die Höhe der Entschädigung.» In jedem Fall müssen für die Festlegung der Geldsumme die Tiere beziehungsweise der Bestand geschätzt werden. Dies ist, wie auch die Höhe der Entschädigung, geregelt im Tierseuchengesetz in Artikel 36 (siehe Kasten). 

Das BLV hat zudem einheitliche Richtlinien für die Schätzung verschiedener Tierkategorien erlassen. Dann aber besagt Artikel 36: «Die Kantone haben die Entschädigungen so zu bemessen, dass die Geschädigten mindestens 60 und höchstens 90 Prozent des Schatzungswertes erhalten. Innerhalb dieses Rahmens werden die Entschädigungen von den Kantonen festgesetzt.»

 

Tierseuchengesetz Art. 36

Art. 36 Schätzung der Tiere, Höhe der Entschädigung und Verwertung
1 Zur Bemessung der Entschädigungen für Tierverluste ist in der Regel eine Schätzung der Tiere bzw. Bestände vorzunehmen. Das BLV erlässt hiefür Richtlinien.
Der Bundesrat kann Höchstbeträge bestimmen.
2 Die Kantone haben die Entschädigungen so zu bemessen, dass die Geschädigten unter Anrechnung des Verwertungserlöses mindestens 60 Prozent und höchstens 90 Prozent des Schatzungswertes erhalten. Innerhalb dieses Rahmens werden die Entschädigungen unter Berücksichtigung von Absatz 1 von den Kantonen endgültig festgesetzt.
3 Die Entschädigungen sind durch ein möglichst einfaches und für den Tiereigentümer kostenfreies Verwaltungsverfahren festzusetzen.
4 Das BLV bestimmt mit den Kantonen, wie und unter welchen Bedingungen die nutzbaren Teile von umgestandenen oder geschlachteten Tieren verwertet werden sollen.

 

Mindestpauschale

Laut Kantonstierärztin Regula Vogel legt die kantonale Tierseuchenverordnung im Kanton Zürich generell eine Entschädigung für Tiere bei 90 Prozent des Schätzungswertes fest. «Das gilt auch für BVD-positive Kälber», betont sie. «Sollte der totale Schätzwert weniger als 300 Franken betragen, wird das BVD-Tier pauschal mit 300 Franken abgegolten.» 

Im Kanton St.Gallen läuft es ähnlich, wie Kantonstierarzt Albert Fritsche bestätigt: «Bei uns werden für Tierentschädigungen grundsätzlich 90 Prozent des Schätzungswertes, abzüglich des Verwertungserlöses, aus der Tierseuchenkasse ausbezahlt. Neugeborene BVD-Kälber entschädigen wir pauschal mit 360 Franken. Haben sie eine ausserordentlich gute Abstammung, erfolgt eine Schätzung gemäss den Richtlinien des Bundes.»

Mehr Geld für Mastrassen

Der Kanton Thurgau zahlt gemäss der kantonalen Tierseuchenverordnung 90 Prozent für Tierverluste im Seuchenfall, das gilt auch bei BVD. «Die Einschätzung erfolgt nach Vorgaben des Bundes und nachdem die nötigen Angaben  wie der Abstammungnachweis durch den Tierhalter eingereicht worden sind», präzisiert die Thurgauer Amtstierärztin Anette Baumer. «Wenn das Tier geschlachtet wurde, wird der Schlachterlös abgezogen.»

Richtlinien des BLV für die amtliche Schätzung

Laut dem Berner Kantonstierarzt-Stellvertreter Norbert Stäuber werden im Kanton Bern für Tierentschädigungen grundsätzlich 90 Prozent des Schatzungswertes, abzüglich des Verwertungserlöses, ausbezahlt. «Für die Entschädigung von neugeborenen BVD-Kälbern wurde vom Bund empfohlen, pro Kalb pauschal 300 Franken auszubezahlen. Im Kanton Bern werden männliche Kälber von Milchrassen mit 300 Franken entschädigt, die anderen Kälber mit 600 Franken, ein allfälliger Verwertungserlös wird dabei nicht abgezogen.»

 

2018: 134 BVD-Fälle

Die Tierseuche BVD (Bovine Virus-Diarrhoe) ist noch nicht ausgerottet. Ein Blick in die Datenbank Tierseuchenfälle Schweiz zeigt, dass es vor zwei Jahren 116 BVD-Fälle gab und 2017 deren 259. 2018 wurden bis jetzt 134 BVD-Infektionen nachgewiesen. Sie verteilen sich auf fast alle Kantone – und das hat Auswirkungen darauf, wie viel Tierseuchenentschädigung ein Landwirt bekommt, der ein persistent infiziertes Kalb schlachten muss. sum

 

 

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Lässt Ihr Trockenfutter produzieren?

    • Ja, aus Gras:
      6.46%
    • Ja, aus Mais:
      9.52%
    • Ja, aus Gras und Mais:
      8.67%
    • Nein:
      75.34%

    Teilnehmer insgesamt: 1176

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?