Rinder, die das Blauzungenvirus in sich tragen, können Entzündungen der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien aufweisen.
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Das kantonale Veterinäramt lehnte bis zu diesem Datum 29 Gesuche ab, weil kein positives Laborergebnis vorlag oder es sich um einen Abort handelte. Vorläufig belaufen sich die vom Kanton gutgeheissenen Entschädigungen auf 131’561 Franken.
Die ursprünglich lange Prüfungs- und Auszahlungsfrist von vier Monaten konnte inzwischen auf zwei Monate verkürzt werden, wie der Regierungsrat in der Antwort auf eine Interpellation aus dem Grossen Rat mitteilt. Der kantonale Tierseuchenfonds übernimmt die Laborkosten bis zur ersten Feststellung des Blauzungenvirus der Saison im betroffenen Bestand.
Hingegen müssen Betriebe mit bereits bestätigtem Seuchenfall die Kosten für allfällige weitere Probeentnahmen und Laboruntersuchungen, die 70 bis 120 Franken betragen, übernehmen, denn bei einer grossen Anzahl von Verdachtsfällen kann kein Virus nachgewiesen werden.