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Blocher verteidigt seine Rente

Ex-Bundesrat und Milliardär Christoph Blocher hat die nachträgliche Rückforderung seiner Rentenansprüche in Millionen-Höhe in einem Interview verteidigt. Er habe nichts Unrechtes getan. Er begründete den Schritt damit, dass er dem Staat keine Geschenke machen wolle.

 

 

Ex-Bundesrat und Milliardär Christoph Blocher hat die nachträgliche Rückforderung seiner Rentenansprüche in Millionen-Höhe in einem Interview verteidigt. Er habe nichts Unrechtes getan. Er begründete den Schritt damit, dass er dem Staat keine Geschenke machen wolle.

«Wenn ich sehe, wie das rot-grüne Parlament Geld ausgibt oder wie zum Beispiel Bundesrätin Karin Keller-Sutter als Sprachrohr der Interessenverbände gegen die Begrenzungsinitiative antritt, dann darf es keine Geschenke geben an diesen Staat», sagte der 79-jährige Zürcher Unternehmer und einstige SVP-Leader im Interview mit der «SonntagsZeitung».

Mutmassungen, dass der Bezug des Geldes mit einem eventuellen Liquiditätsproblem zusammenhänge, dementierte er. Ohnehin seien seine jährlichen Steuern «höher, als der Bezug dieser Rente bringt». Der alt Bundesrat forderte nach eigenen Angaben nach zwölf Jahren rückwirkend 2,77 Millionen Franken ein.

Millionen-Rückforderung während der Krise

Nach seiner Abwahl 2007 war Blocher davon ausgegangen, dass er keine Bundesratsrente beziehen werde. Kritik an der jetzigen Millionen-Rückforderung in Mitten einer Krise lässt der Superreiche nicht gelten. «Wenn jemand findet, man sollte keine ihm zustehende Rente beziehen, sondern dieses Geld dem Staat verschenken, dann soll er mit gutem Beispiel vorangehen.» Angaben dazu, was er mit dem Geld vor hat, machte Blocher nicht.

Am Freitag war durch eine Indiskretion publik geworden, dass Blocher, der von 2003 bis 2007 im Bundesrat sass, nachträglich beim Bund seine Bundesratsrente einfordert. Auf diese hatte er seit seinem Abgang verzichtet. Die Landesregierung gab am vergangenen Mittwoch Blochers Forderung statt. Allerdings muss für eine Auszahlung noch die Finanzdelegation des Parlamentes zustimmen.

Bisher wurden in der Schweiz noch nie Ruhegehälter an Magistratspersonen rückwirkend ausbezahlt. Der Bundesrat will dies für die Zukunft rechtlich regeln.

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