Eine Auswertung von Fällen des eidgenössischen Datenschützers zeigt: Das Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI, das Bundesamt für Landwirtschaft und das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO haben am meisten Probleme mit transparenter Information. Der Datenschützer pfiff sie bei mehreren Entscheiden zurück.
Der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) befasst sich unter anderem mit strittigen Fällen, in denen die Verwaltung Privaten, Medienschaffenden oder Interessenvertretern keinen Zugang zu amtlichen Dokumenten gewährt.
BLW mit 8 Verstössen
Rund 200 Empfehlungen in Schlichtungsverfahren hat der EDÖB zwischen 2006 und Ende 2015 abgegeben. Das Portal Öffentlichkeitsgesetz.ch und die «SonntagsZeitung» haben die Daten analysiert. Die Auswertung, die auch der sda vorliegt, zeigt: Am häufigsten hat der Datenschützer Entscheide des eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI kritisiert - in insgesamt neun Fällen.
An zweiter Stelle folgt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), das laut EDÖB in acht Fällen gegen die Regeln zur Transparenz verstossen hat. Mit sieben Rügen taucht das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in der Statistik auf. Mit je vier Abfuhren ebenfalls Dauerkunden waren das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), das Staatssekretariat für Migration (SEM), das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), das Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) sowie die ETH Zürich und Lausanne.
Drei Rügen gab es für die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), das Generalsekretariat des Verteidigungsdepartements (VBS), das Bundesamt für Energie (BFE) und das Generalsekretariat des Innendepartements (EDI).
EDA besonders transparenzfreundlich
Ein Beispiel: In einem Fall im SECO ging es um Informationen zu Ländern, in welche die Schweiz Überwachungstechnik exportiert. Das SECO gab einem Journalisten des «St. Galler Tagblatts» erst nach Intervention des Datenschützers bekannt, dass diese Güter unter anderem für Turkmenistan bestimmt waren. Das Staatssekretariat hatte argumentiert, die Bekanntgabe der Bestimmungsländer beeinträchtige die diplomatischen Beziehungen der Schweiz.
Der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch hatte bereits im Dezember 2015 summarisch über die Streitfälle informiert. Der EDÖB geht in seinem Tätigkeitsbericht 2014/15 ebenfalls auf die Praxis der Departemente und Bundesämter ein. Als besonders transparenzfreundlich erwähnt er die Quoten beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA).
Tausende Franken für Duro-Informationen
Kritisch betrachtet er die Gebührenregelung. Während für 97 Prozent der Gesuche gar keine Gebühren erhoben werden, können sie im Einzelfall Tausende Franken betragen. Laut «SonntagsZeitung» sollte ein Privater fast 8000 Franken für Armasuisse-Dokumente zum Geländelastwagen Duro bezahlen. Der Datenschützer empfiehlt deshalb eine Revision der Gebührenregelung: Entweder sollte der Gebührenfreibetrag deutlich erhöht werden (etwa von 100 auf 750 Franken), oder dann soll der Zugang zu amtlichen Dokumenten grundsätzlich kostenlos sein.
Bis Ende 2015 war Hanspeter Thür eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter. Als Nachfolger schlägt der Bundesrat Adrian Lobsiger vor, den Vizedirektor des Bundesamts für Polizei (fedpol). Die Bundesversammlung muss ihn noch bestätigen.