Ab 2014 dürfen auf einer Alp weniger Mutterkühe gesömmert werden als bisher. Dies, weil Fleischrinder neu 1 GVE zählen. Auf einigen Alpen wird das zu Problemen führen. Andere sind genau deshalb aus dem Schneider.
Ab 2014 gelten Mutterkühe 1 statt wie bisher 0,8 Grossvieheinheiten (GVE). Das freut die Mutterkuhhalter, bekommen sie doch mehr Beiträge für Raus oder BTS. Doch mit der Erhöhung des GVE-Faktors sinkt die Anzahl Fleischrinder, die auf einer Alp gesömmert werden dürfen.
Sie wird durch den Normalbesatz definiert, der im Jahr 2000 anhand der Normalstösse für jede Alp berechnet wurde. Fällt der tatsächliche Besatz unter 75 oder steigt er über 110 Prozent des Normalbesatzes, werden die Sömmerungsbeiträge gekürzt.
Mühe, Normalbesatz zu erreichen
Bisher waren 100 Mutterkühe, die während 100 Tagen gesömmert wurden, 80 Normalstösse. Ab 2014 sind es 100. Auf Mutterkuhalpen, die mit ihrem Tierbesatz heute schon an der oberen Grenze liegen, dürfte es deshalb kritisch werden. Dessen sei sich Mutterkuh Schweiz bewusst, wie Daniel Flückiger sagt: «In Gegenden mit eher hohem Viehbesatz kann es Sömmerungsweiden geben, bei denen durch die Anpassung des GVE-Faktors die zulässigen 110 Prozent des Normalbesatzes überschritten werden.»
Generell sei es heute aber eher so, dass Alpen zu wenig Tiere bekommen würden: «Sie haben Mühe, 75 Prozent des Normalbesatzes zu erreichen. Sie profitieren von der Erhöhung des GVE-Faktors.» Tatsächlich hat eine Studie von Alpfutur gezeigt, dass insbesondere in Teilen des Wallis und des Tessins ein Viertel bis die Hälfte der Alpen nicht auf 75 Prozent des Normalbesatzes kommt. Höher ist der Tierbesatz in einigen Sömmerungsgebieten des Jurabogens, der Kantone Ob- und Nidwalden, beider Appenzell, des Glarnerlandes und der Region um Thun.
BLW kompromissbereit
Flückiger rät Alpbewirtschaftern, denen wegen zu hohem Tierbesatz Kürzungen der Sömmerungsbeiträge drohen, beim Kanton ein Gesuch um Erhöhung des Normalbesatzes einzureichen. «Es sollte aus unserer Sicht gewährt werden, da die Tierzahl ja unverändert bleibt.»
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ist sich laut Simon Hasler der Problematik bewusst: «Wir überlegen uns, welche Präzisierungen es braucht, damit die Rahmenbedingungen für die Sömmerung mit Mutterkühen ab 2014 klar sind.» Die Beschlüsse des BLW würden im ersten Quartal 2014 in den Erläuterungen und Weisungen zur Direktzahlungsverordnung veröffentlicht. Hasler zeigt sich kompromissbereit: «Wir werden berücksichtigen, dass die auf Mutterkuhalpen erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen gleich gross bleiben.»