Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) will geschützte Ursprungs-bezeichnungen für Schweizer kulinarische Spezialitäten fördern. Es schlägt 42 Produkte zur Eintragung als geschützte Ursprungs-bezeichnung (AOC, auf Deutsch GUB) oder geschützte geografische Angabe (GGA) vor.
Im Auftrag des BLW untersuchte die Vereinigung Agridea die rund 400 Produkte im Inventar des kulinarischen Erbes der Schweiz auf ihre Eignung für eine Eintragung. 28 Produkte aus dem Inventar sind bereits geschützt.
Zusätzlich zu diesen Erzeugnissen stuft der Bericht 42 Produkte, darunter Bündner Rohschinken oder St. Galler Biber, als geeignet für eine Eintragung ein, wie das BLW am Donnerstag mitteilte. Weitere 54 Produkte werden als mässig geeignet angesehen.
Weiter führte das BLW in vier Regionen der Schweiz Informationsanlässe durch, um lokale Akteure über den Schutz von Ursprungsbezeichnungen zu informieren und die Eintragung zu fördern. Zudem verfasste das Amt einen Leitfaden, der die einzelnen Schritte des Zulassungsverfahrens erklärt.