Mit der Agrarpolitik 2014– 2017 gibt es keine Abkehr von den Vierjahresplänen der Agrarreformen. Dabei hatte Bundesrätin Doris Leuthard einst längere Reformperioden versprochen. Doch das BLW will nichts mehr davon wissen.
Die Reformpakete bis zur Agrarpolitik 2007–2011 erfolgten in direkt aufeinanderfolgenden Vierjahresperioden. So folgte die AP 2011 auf die AP 2007 und diese auf die AP 2003. Wäre der Rhythmus weiter geführt worden, so wäre auf die AP 2011 die AP 2015 gefolgt.
Leuthards Versprechen
Bundesrätin Doris Leuthard, damals Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD), hatte bereits vor der Verabschiedung der AP 2011 angekündigt, dass der bisherige Vierjahresrhythmus der Agrarreformen verlängert werden solle, da dieser für die Bauern zu kurz sei. So antwortete sie in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» vom 16. März 2007 auf die Frage, ob für sie die Entscheide über die Agrarpolitik im Vierjahrestakt Sinn machen, wie folgt: «Nein, dieser Rhythmus ist für die Bauern keine Perspektive. Wir müssen ihnen eine grössere Planungssicherheit geben.» Leuthard hat diese Absicht mehrfach wiederholt, so auch in einem Interview mit dem «Schweizer Bauer» vom 12. Januar 2008: «Alle vier Jahre ein Reformschritt, das ist für die Bauern unzumutbar.»
Tatsächlich gab Leuthard am 18. November 2009 bekannt, dass der Bundesrat eine Verlängerung der AP 2011 samt Zahlungsrahmen bis 2013 beschlossen habe. Doch damals war auf einmal keine Rede mehr davon, dass abgesehen von der nur einmalig gedachten Verlängerung der AP 2011 der Bundesrat grundsätzlich von den Vierjahresplänen abkommen will. «Ausgehend von der langfristigen Strategie soll anschliessend die nächste Etappe der Agrarreform für die Jahre 2014 bis 2017 konkretisiert werden», hiess es in damals in einer Mitteilung des EVD.
Nicht mehr in Wahljahr
Offenbar hatte Bundesrätin Leuthard noch einen ganz anderen Hintergedanken, wie sie an besagtem 18. November vor den Medien recht freimütig zugab: «Die nächste Beratung wird nicht wieder in einem Wahljahr stattfinden.» Und tatsächlich wird nun die Beratung der AP 2017 im laufenden Jahr und damit weit weg von den nächsten Wahlen stattfinden.
Trotz mehrfacher Ankündigungen der ehemaligen Agrarministerin Leuthard, von den Vierjahresplänen abzukommen, fehlt gemäss Jürg Jordi, Sprecher des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW), dazu jegliche Grundlage: «Es gibt keinen Beschluss, diesen Vierjahresrhythmus aufzuheben.» Dagegen habe der Bundesrat beschlossen, dass grössere finanzpolitische Beschlüsse, also nicht nur die landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen, jeweils im zweiten oder dritten Jahr der Legislatur in Kraft treten sollen. Deshalb habe man die Zahlungsrahmen nach AP 2011 für 2012 und 2013 separat beschlossen: «Das heisst auch, dass auf die AP 2014 - 2017 ein Zahlungsrahmen 2018– 2021 folgen wird.»
Dem Wunsch von Bundesrätin Leuthard sei man insofern entgegengekommen, als für den Zahlungsrahmen 2012–2013 keine Änderungen auf Gesetzesebene vorgenommen worden seien. «Das bedeutet jedoch wiederum nicht zwingend, dass nach der AP 2017 keine Änderungen auf Gesetzesstufe erfolgen werden», so Jordi.
12-Jahres-Perioden?
Es könnte allerdings sein, dass der Bundesrat vom Parlament gezwungen wird, von den Vierjahresplänen abzukommen. Nationalrat Rudolf Joder (SVP, BE) will den Rhythmus der Agrarreformen brechen. Er verlangt in einer Parlamentarischen Initiative, dass die Parlamentsbeschlüsse über die wichtigen Aufgaben der Landwirtschaft künftig für 12 Jahre gelten. So will er den Bauern mehr Planungssicherheit verschaffen und die Kostenschübe der Reformen verhindern.