Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) lüftet zum ersten Mal etwas den Schleier über dem direkten Gegenvorschlag zur Initiative für Ernährungssicherheit. Demnach will das BLW wieder vermehrt auf Produktion setzen.
Der Bundesrat will der Initiative für Ernährungssicherheit des Schweizer Bauernverbandes (SBV) und des Vereins produzierende Landwirtschaft (VPL) einen direkten Gegenvorschlag entgegenstellen. Jetzt lässt sich BLW-Direktor Bernard Lehmann zum ersten Mal in die Karten blicken. «Der Gegenentwurf nimmt die drei Themen Inlandproduktion, Schutz des Kulturlandes und Qualitätsstrategie auf. Die Investitionssicherheit als vierter Punkt der Initiative steht schon in der Verfassung. Und die administrative Entlastung als fünfter Aspekt wird mit der AP 18–21 gelöst», erklärt er.
Landwirtschaftliche Nutzfläche sichern
Die inhaltlich wohl grösste Differenz bestehe beim Grenzschutz, dem der Gegenentwurf nicht die gleiche Bedeutung gebe, räumt Lehmann ein. «Sie können aber vom Bundesrat nicht erwarten, dass er sagt: ‹Der Grenzschutz ist aufrechtzuerhalten›, wie dies ein Teil der Initianten sagt», fügt er an. Hinter dem Gegenentwurf stehe die Überlegung, dass die Schweiz eine sehr grosse Verantwortung habe: «Unsere Million Hektaren landwirtschaftliche Nutzfläche und die halbe Million Sömmerungsfläche müssen wir im Sinne des Ganzen einsetzen. Auf diesen Flächen wollen wir im Dienste der Ernährungssicherheit vernünftig produzieren.»
Denn auch dem BLW ist nicht entgangen, dass mit zunehmender Ökologisierung der Schweizer Landwirtschaft die Umweltbelastung immer stärker exportiert wird. Bundesintern gebe es ein Projekt, um die Umweltziele besser einzuhalten. Nun will Lehmann aber zusätzlich die Frage beantwortet haben, wie die Produktion von zusätzlich importierten Lebensmitteln die Umwelt beeinflusst. Die Produktion müsse dafür ja anderswo ausgebaut werden. Womöglich werde Wald gerodet. Oder die Produktion werde intensiviert, und zwar oft ohne Einhaltung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN).
Voraussichtlich Artikel 102 und nicht 104
Bis Ende Februar 2015 will der Bundesrat einen Gegenentwurf in die Vernehmlassung schicken. Voraussichtlich wird dies ein neuer Artikel 102a sein. Die Volksinitiative fordert einen neuen Artikel 104. Es könnte also der Fall eintreten, dass an der Urne sowohl Initiative als auch Gegenvorschlag angenommen würden. Für diesen Fall sei auf dem Abstimmungszettel eine Stichfrage vorgesehen, mit welcher dann klar wäre, welche der beiden Verfassungsänderungen den Vorzug erhielte.


