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BOM geschlossen gegen freiwillige B-Milch

 

Die Delegiertenversammlung der Branchenorganisation Milch wurde Ende Juni auf schriftlichem Weg durchgeführt. Entscheide gab es bei den Anpassungen im Reglement Standardvertrag und Segmentierung. Wie erwartet, stimmten die Delegierten dem revidierten Milchkaufvertrag zu. Die vom Parlament geforderte Freiwilligkeit der B-Milch wurde geschlossen abgelehnt.

 

Mitte Juni hätte die Delegiertenversammlung der Branchenorganisation Milch (BOM) durchgeführt werden sollen. Weil Präsident Peter Hegglin an Covid-19 erkrankte, wurde die DV abgesagt.

 

Parlament will Menge und Preis fixieren

 

An der DV hätte über die Revision des Milchkaufvertrages diskutiert werden sollen. Das sorgte im Vorfeld für Diskussionen. Denn die BOM will einen politischen Auftrag nicht umsetzen. Bereits im März 2020 hat das Parlament beschlossen, dass die Lieferung von B-Milch freiwillig werden soll. Eine entsprechende Motion der ständerätlichen Wirtschaftskommission «Verlässlichkeit des Standardvertrags der Branchenorganisation Milch» wurde an den Bundesrat überwiesen. Diese fordert im Landwirtschaftsgesetz einen Standardvertrag für den Milchhandel.

 

Der Preis für A- und B-Milch muss im Vertrag mit Menge und Preis in Kilogramm fixiert sein, mindestens für drei Monate. Heute kann dies monatlich wechseln. Und das Reglement der BOM lässt offen, ob die Menge in Prozent oder Kilogramm bekanntgegeben werden muss. Für Bauernorganisation BIG-M ist der Passus der Motion, dass die Menge in Kilo fixiert wird, entscheidend, um die Position der Bauern zu stärken.

 

B-Milch wird nicht freiwillig.
Lid

 

Und B-Milch soll freiwillig werden

 

Auch der letzte Satz der Motion enthält Brisanz. «Produzenten, die keine billige B- und C-Milch liefern wollen, dürfen nicht mit Mengenkürzungen im Bereich der A-Milch und der B-Milch bestraft werden.» Milchproduzenten sollen also selbst entscheiden können, ob sie B-Milch liefern wollen. Heute ist laut Reglement der Branchenorganisation Milch (BOM) nur die Lieferung der C-Milch freiwillig. Das bedeutet, dass in Zukunft die Lieferung von B-Milch für die Milchproduzenten freiwillig werden soll. 

 

Die Milch in den Segmenten A bis C wird unterschiedlich hoch bezahlt. Die sogenannte A-Milch ergibt im Vergleich eine gute Wertschöpfung. Die B- und C-Milch, die etwa zu Butter oder Milchpulver verarbeitet und exportiert wird, deckt dagegen nicht einmal die Fremdkosten.

 

Die Segmentierung:

 

A-Milch: Produkte mit Grenzschutz und solche mit Rohstoffpreisausgleich.
B-Milch: Produkte ohne Grenzschutz oder Rohstoffpreisausgleich für den Inlandmarkt oder den Export.
C-Milch: Produkte für den Weltmarkt. Lieferung ist für die Milchbauern freiwillig.

 

BOM befürchtet Ende der Segmentierung

 

Die Branchenorganisation Milch hatte sich bereits im Vorfeld der DV gegen die Freiwilligkeit der B-Milch gestellt. «Das wird innerhalb der BOM als zielführend beurteilt. Konsequent weitergedacht, bedeutet dies das Ende der Segmentierung», sagte BOM-Geschäftsführer Stefan Kohler Ende Mai gegenüber «Schweizer Bauer». Ohne Segmentierung wäre die Differenz zwischen dem EU-Milchpreis und dem Schweizer Produzentenpreis in den vergangenen Jahren niemals so gross gewesen, führte Kohler weiter aus.

 

Die Delegierten der Branchenorganisation Milch haben Ende Juni schriftlich zu den Vorschlägen des Vorstandes Stellung genommen. Insbesondere die Traktanden zu den Anpassungen im Reglement Standardvertrag und Segmentierung sowie zum Gesuch für die Allgemeinverbindlichkeit waren von Bedeutung. Wie erwartet, gab es keine Überraschungen. Die Delegierten haben die vorgeschlagene Anpassung einstimmig, bei drei Enthaltungen, unterstützt.

 

In der Branchenorganisation Milch (BOM) sind Produzenten, Verarbeiter und Detailhandel paritätisch vertreten.
zvg

 

Menge und Preise nur für einen Monat

 

Ab 1. Januar 2022 gelten nun folgende Bedingungen beim Milchkaufvertrag: Die Konditionen im Milchkauf (Mengen und Preise) müssen zwingend jeden Monat für das A- und B-Segment einzeln bis spätestens am 20. des Vormonats jedem Lieferanten bekannt gegeben worden sein. «Die Delegierten stimmten dieser Anpassung im Wissen darüber zu, dass damit eine vom Vorstand beschlossene Erhöhung des B-Richtpreises ab 1. Juli 2021 verbunden ist», schreibt die BOM am Freitag in einer Mitteilung dazu.

 

Eine Ausdehnung dieser Preis- und Mengenvereinbarung auf drei Monate wurde innerhalb der BOM im Vorfeld diskutiert, aber verworfen. Gemäss der Branchenorganisation bringen «derart lange Fristen» keine Verbesserung des Preises. «Die Erfahrungen im Markt zeigen, dass langfristige Verpflichtungen tendenziell tiefere Preise nach sich ziehen», hält die BOM fest.

 

Freiwillige B-Milch ohne Chance

 

Von der vom Parlament geforderten Freiwilligkeit der B-Milch will die Branchenorganisation nichts wissen. Diese fand im revidierten Milchkaufvertrag keinen Unterschlupf.  Und offenbar sahen das auch die Vertreter der Milchproduzenten so. Es gab keine Gegenstimmen. «Die Freiwilligkeit der B-Milch gefährdet das Erfolgsmodell der Segmentierung. Damit hätte auch das Ende der A-Milch mit unberechenbaren Folgen im Schweizer Milchmarkt zur Folge. Deshalb lehnten auch die Milchproduzenten innerhalb der BOM diese Forderung geschlossen ab», schreibt die BOM.

 

Das dürfte BIG-M enttäuschen. Die Bauernorganisation hoffte, dass einige Vertreter gegen den revidierten Vertrag stimmen würden. «Weil nun die DV schriftlich stattfinden wird, könnte es Gegenstimmen geben. Denn es braucht schon Mut, gegen die geballte Meinung der Branche zu stimmen», sagte Werner Locher von der Milchbauernorganisation BIG-M Mitte Juni zu schweizerbauer.ch. Locher führt den Widerstand der BOM darauf zurück, dass «die Verarbeiter Angst um jedes Kilogramm Milch haben, das nicht gemolken wird». 

 

 

BIG-M hofft auf Bundesrat

 

Weiter habe sich die Delegierten dafür ausgesprochen, dem Bundesrat ein Gesuch um Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeit zu stellen. Die bestehende Allgemeinverbindlichkeit läuft am Ende Dezember 2021 ab. «Mit einer Allgemeinverbindlichkeit wird sichergestellt, dass alle Akteure im Milchmarkt die gleichen Regeln haben und damit allfällige Trittbrettfahrer ausserhalb der BO Milch nicht von einem künstlichen Marktvorteil profitieren können», heisst es in der Mitteilung.

 

Locher erachtet den Bundesrat als letzte Sicherung. Er hofft, dass die Landesregierung «einem nur kosmetisch geänderten Standardvertrag die Erteilung der Allgemeinverbindlichkeit verweigern könnte.» Sonst bleiben laut Locher die Intransparenz und die Ungerechtigkeiten im Milchmarkt bestehen.  

 

Motion im Wortlaut:

 

Der Milchkaufvertrag muss sicherstellen, dass der Milchlieferant vor Ablieferung weiss, zu welchen Preisen er Milch liefert, sodass er unternehmerisch planen kann. An der Segmentierung in A-, B- und C-Milch muss festgehalten werden. Dass es keinen C-Preis mehr gibt und dafür überschüssige Milch über den B-Kanal verkauft wird, darf nicht erlaubt sein. Es muss in jedem Fall ein separater Preis für B- und C-Milch festgelegt werden.

 

Der Preis für A- und B-Milch muss im Vertrag mit Menge und Preis in Kilogramm fixiert sein, mindestens für drei Monate. Die Freiwilligkeit der Lieferung von C-Milch muss dem Milchlieferanten gewährleistet sein. Deshalb ist auch vertraglich zu vereinbaren, welche Mengen zu welchem B-Preis abgerechnet werden können. Produzenten, die keine billige B- und C-Milch liefern wollen, dürfen nicht mit Mengenkürzungen im Bereich der A-Milch und der B-Milch bestraft werden.

Kommentare (7)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Ex - Milchproduzent | 04.07.2021
    Das die Milchproduzenten, die in der BOM vertretten sind, nicht für B- Milclh freiwillig sind, kann ich nicht verstehen.
    • Ex - Milchproduzent | 04.07.2021
      Soll sich ein Produzentenvertreter der in der BOM mitwirkt dazu äussern, warun er für obligatorische, billige B- Milch ist!
      • Gesunder Menschenverstand | 05.07.2021
        Mal schauen, ob ein " Produzentenvertretter" sich zu Wort meldet.
        • Ex - Milchproduzent | 05.07.2021
          Alle ziehen den Schwanz ein.
          Keiner sagt was.
  • emil | 03.07.2021
    Knebelverträge - Na soweit haben es die Milchproduzenten gebracht ! Da wird vom BOM befohlen an welche Kuh er sich setzen darf, wieviel und wann er ihr Milch entziehen darf / muss . Die Herren Milchverwerter erklären - das ist Marktwirtschaft ! Nein meine Herren das ist Parasitismus und dazu gehört auch die Allgemeinverbindlichkeit.
    • Reto | 08.07.2021
      Du schreibst: Milchverwerter! Verwertet wird etwas, das nichts wert ist. Nur Emmi ist ein Milchverarbeiter, der aus der Milch Wert schöpft, alle andern sind effektiv Verwerter. Da muss man sich nicht wundern, wenn für die verwertete Ware nichts bezahlt werden kann.
      Emmi wäre ja dann blöd wenn er mehr bezahlen würde alle diejenigen die verwerten.
  • Gesunder Menschenverstand | 03.07.2021
    B Milch freiwillig, wo ist das Problem?
    Zahlen sie für B -Milch ein anständiger Preis wird diese auch gemolken.
    Wenn man drauflegt mit melken, bei schlechtem B-Preis, wird hald nur wenig B-Milch gemolken.

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