Die BOM will erst 2013 wieder A-Richtpreise publizieren. Über ein Reglement zur Segmentierung wurde nicht entschieden.
In einem Communiqué teilt die Branchenorganisation Milch (BOM) am Freitag mit, sie verzichte darauf, für das 4. Quartal 2012 einen Richtpreis für das A-Segment zu veröffentlichen. Es gebe Bedenken, ob das Berechnungsmodell die aktuelle Marktrealität immer noch richtig wiedergibt. Deshalb habe der Vorstand eine Expertengruppe beauftragt, in den nächsten Wochen das System zu überprüfen.
«Mit einem überarbeiteten Berechnungsmodell soll ab 2013 die Marktrealität der Milchpreise besser berücksichtigt werden», heisst es. Der Vorstand sei sich einig, dass eine regelmässige Bekanntgabe eines Richtpreises für die Stabilisierung der Milchpreise wichtig sei.
Rückwärtsgerichtet
Es heisst, beim Richtpreis habe unter anderem die zurückschauende Marktbeurteilung Anlass zu kontroversen Diskussionen gegeben. Dabei hatte die BOM bisher stets betont, dass sie neben der bisherigen Preisentwicklung für Molkereimilch und der vergangenheitsbezogenen Kostenentwicklung für landwirtschaftliche Produktionsmittel auch eine vorausschauende Markteinschätzung berücksichtige. In der EU war in den letzten Monaten ein Aufwärtstrend beim Milchpreis und weltweit für Milchpulver und Butter zu beobachten.
An der Vorstandssitzung wurde auch ein neues Reglement zur Segmentierung diskutiert. Auf Anfrage erklärt BOM-Geschäftsführer Daniel Gerber, es sei noch nicht verabschiedet worden, weil es noch Klärungsbedarf gebe. Für dieses Traktandum werde kurzfristig noch eine zusätzliche Vorstandssitzung angesetzt, sagt Gerber. Man wird sehen, ob sich der BOM-Vorstand vor der Delegiertenversammlung am 12. November auf ein neues Reglement einigen kann.
Noch nicht umgesetzt
«Die eingekaufte Milch wird je nach konkreter Verwendung in die Segmente A, B und C unterteilt.» So steht es im Standardvertrag für Milchkäufe, den die Delegiertenversammlung der BOM am 5. Mai 2011 genehmigt und der vom Bundesrat für allgemein verbindlich erklärt worden ist.
Im Gesuch an den Bundesrat schrieb die BOM: «Mit dieser Segmentierung wird die Bezahlung des Rohstoffs Milch in Abhängigkeit des Verwendungszwecks am Verkaufspunkt angestrebt.» Trotzdem erhält die überwiegende Mehrheit der Schweizer Milchbauern bis auf den heutigen Tag nicht drei, sondern zwei oder gar nur einen Preis abgerechnet.
Strafen wären möglich
Im Standardvertrag für Milchkäufe gibt es heute schon einen Passus «Sanktionen». Darin steht, dass der Vorstand der BOM, gestützt auf einen begründeten Antrag einer Vertragspartei oder mehrerer Vertragsparteien oder aufgrund einer ausbleibenden und schriftlich eingeforderten Mengenmeldung, Sanktionen verfügt.
Laut BOM-Geschäftsführer Gerber ist, gestützt auf diesen Abschnitt in diesem Reglement, bisher keine Sanktion verfügt worden. Es sei auch kein Antrag einer Vertragspartei eingegangen.