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BOM: Mehrmengenmelker sollen die 4 Rappen nicht bezahlen müssen

Der Fonds Marktentlastung der BO Milch kann aufgrund fehlender Daten nur über den linearen Produzentenbeitrag von 1 Rp./kg finanziert werden. Der Vorstand beantragt deshalb für die Delegiertenversammlung vom 4. Mai, auf dem mengenmässigen Beitrag von 4 Rp./kg zu verzichten. Mit Umfrage.

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Der Fonds Marktentlastung der BO Milch kann aufgrund fehlender Daten nur über den linearen Produzentenbeitrag von 1 Rp./kg finanziert werden. Der Vorstand beantragt deshalb für die Delegiertenversammlung vom 4. Mai, auf dem mengenmässigen Beitrag von 4 Rp./kg zu verzichten. Mit Umfrage.

Die BOM ist aber bereit, dem SMP 3 Sitze künftig drei Sitze im Vorstand zu überlassen. Gemäss einem Communiqué der Branchenorganisation Milch (BOM) sei es der TSM Treuhand GmbH nicht möglich gewesen, die erforderlichen Daten zu den Referenzmengen zu erheben. Am 3. Mai 2011 beschloss die Delegiertenversammlung, nebst dem linearen Beitrag von 1 Rp./kg Milch zusätzlich auf den Mehrmengen einen Betrag von 4 Rp/kg zu erheben. Die ausgedehnte Menge errechnet sich aus der Differenz zwischen der Referenzmenge des Milchjahres 2008/2009 und der produzierten Menge der Kalenderjahre 2011 resp. 2012.

Die Mittel sollen dazu dienen, den Export von Butter zu fördern (verbilligen).

Folgende Probleme hatte die TSM bei der Erhebung der Mengen

  • Das Inkasso auf den ausgedehnten Mengen basiert auf einer vollständigen Datenlieferung zu den Referenzmengen durch die Mitglieder der BO Milch.
  • Von den betroffenen 39 Organisationen der Produzenten sind die erforderlichen Daten zu den Referenzmengen von lediglich 16 Organisationen vorhanden. Zwei Organisationen lieferten die Daten teilweise. 21 Organisationen verfügen nicht über die erforderlichen Daten oder verweigern deren Zustellung.
  • Für 49.6 % der Gesamtmilchmenge könnte aufgrund der Datenverfügbarkeit ein Inkasso auf den ausgedehnten Mengen durchgeführt werden. Für 51.4 % der Menge sind keine ausreichenden Daten verfügbar.

Deshalb wird für die DV vom 4. Mai 2012 beantragt, auf das mengenabhängige Inkasso zu verzichten und den Fonds Marktentlastung ausschliesslich über die lineare Abgabe zu finanzieren.

Die Abgabe war auf Widerstand gestossen. Der Bundesrat griff ein und verfügte die Abgabe von 1 Rappen pro Liter im Oktober 2011. Zugleich verweigerte er eine Ausdehnung der Abgabe für die zu viel gemolkene Milch auf Produzenten ausserhalb der BO.

Drei Sitze für SMP

Der SMP hat nach dem Austritt aus der BOM Kriterien für einen Wiedereintritt festgelegt. Diese sehen vor, dass im BOM-Vorstand drei statt nur ein Sitz der SMP zustehen. Der Vorstand sei sich einig, dass der Sitzanspruch und das Nominationsverfahren in Zukunft durch jede Interessengruppe selbst geregelt werden soll. Die Wahl soll aber weiterhin durch die BOM-DV erfolgen. Eine verstärkte Vertretung des SMP in der BOM wird akzeptiert.

Eine Statutenrevision sei aber momentan nicht nötig. Innerhalb der BOM soll die Sitzverteilung der Interessengruppe Produzenten im Vorstand verbindlich und mittels Reglement durch die Vertreter der Produzenten und in Absprache mit der SMP geregelt werden.

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