Ob importierte Salami oder Tiefkühl-Lasagne nach Schweizer Tierschutzstandards produziert wurden, soll auch in Zukunft nicht deklariert werden. Der Bundesrat lehnt es ab, Lebensmittel mit dem Satz «Aus in der Schweiz verbotener Produktionsmethode stammend» zu kennzeichnen.
Der Bundesrat erachtet dies als unverhältnismässig, wie er in seiner Antwort auf einen Vorstoss des Berner SVP-Nationalrats Albert Rösti schreibt. Bereits bei geringsten Abweichungen vom Schweizer Recht müssten die Produkte gekennzeichnet werden, argumentiert der Bundesrat.
Für die Umsetzung würde bei Wirtschaft und Vollzugsbehörden «ein exzessiver administrativer Zusatzaufwand» entstehen, heisst es in der am Donnerstag veröffentlichten Antwort. Auch stelle sich die Frage der Praktikabilität, weil gemäss der Motion auch Convenience-Produkte entsprechend gekennzeichnet werden müsste.
Für die Konsumenten würde die Kennzeichnung keinen signifikanten Informationsgewinn bringen, glaubt der Bundesrat. Vielmehr würde «voraussichtlich eine zusätzliche Verunsicherung resultieren». Der Bundesrat verweist darauf, dass gewisse Produktionsmethoden bereits heute deklariert werden müssen, etwa der Einsatz von Hormonen und Antibiotika als Leistungsförderer. Röstis Motion lehnt die Regierung deshalb ab.
Noch weiter als Rösti wollen die Grünen gehen: Ihre Initiative «für nachhaltig produzierte Lebensmittel» fordert, dass auch für importierte Nahrungsmittel die Schweizer Standards gelten sollen, beispielsweise was den Tierschutz betrifft.