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BR: Verhandlungsmandat zu Personenfreizügigkeit verabschiedet

Obwohl die EU die Schweiz im Juli wissen liess, sie werde nicht über die Prinzipien der Personenfreizügigkeit verhandeln, will der Bundesrat einen Verhandlungsversuch starten: Er hat am Mittwoch ein Mandat für Verhandlungen mit Brüssel verabschiedet.

sda |

 

 

Obwohl die EU die Schweiz im Juli wissen liess, sie werde nicht über die Prinzipien der Personenfreizügigkeit verhandeln, will der Bundesrat einen Verhandlungsversuch starten: Er hat am Mittwoch ein Mandat für Verhandlungen mit Brüssel verabschiedet.

Der Bundesrat verfolgt mit den Verhandlungen zwei Ziele, wie er schreibt: Das Abkommen soll einerseits so angepasst werden, dass es der Schweiz künftig möglich ist, die Zuwanderung zu steuern und zu begrenzen - unter Wahrung der gesamtwirtschaftlichen Interessen. Andererseits soll der bilaterale Weg als Grundlage der Beziehungen zur EU gesichert werden.

Konzept im Juni festgelegt

«Beiden Zielen ist gleichermassen Rechnung zu tragen.» Dies hatte der Bundesrat bereits im Konzept vom Juni zur Umsetzung der Verfassungsbestimmungen zur Steuerung der Zuwanderung festgelegt. Mit dem nun vorliegenden Verhandlungsmandat ermächtigt der Bundesrat die Schweizerische Delegation zur Verhandlungsführung.

«Eine eigentliche Aufnahme von Verhandlungen wird aber ein Einverständnis der EU bedingen», hält der Bundesrat fest. Zu Verhandlungen kommt es also erst, wenn seitens der EU auch ein Verhandlungsmandat vorliegt.

Keine Details bekannt

Das Verhandlungsmandat des Bundesrates war erwartet worden. Mit diesem Schritt beschliesst die Regierung offiziell, dass sie über die Personenfreizügigkeit mit der EU verhandeln möchte. Details zum Mandat werden nicht bekannt gegeben. Die Aussenpolitischen Kommissionen des National- und Ständerats, die Konferenz der Kantonsregierungen sowie die Sozialpartner können nun zum Mandatsentwurf Stellung nehmen. Danach verabschiedet die Regierung das definitive Mandat.

Falls es zu Verhandlungen kommen würde, hat der Bundesrat Mario Gattiker, Direktor des Bundesamts für Migration (BFM), als Leiter ernannt. Mitverantwortlicher Unterhändler wäre Henri Gétaz, Direktor der Direktion für Europäische Angelegenheiten (DEA).

EU lehnt Quoten ab

Bereits Anfang Juli hatte die Schweiz das Begehren um Anpassung des Personenfreizügigkeitsabkommens formell bei der EU eingereicht. Die EU-Kommission kündigte damals an, das Gesuch zu prüfen. Verhandlungen über Quoten lehne sie jedoch entschieden ab.

Das Begehren basierte auf dem Umsetzungskonzept zur Zuwanderungsinitiative der SVP, welches der Bundesrat am 20. Juni vorgestellt hatte. Dieses enthält die wichtigsten Eckwerte zur Steuerung der Zuwanderung ab 2017.

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