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BR will Direktzahlungen kürzen

Am Donnerstag hat der Nationalrat Sparmassnahmen in der Landwirtschaft abgelehnt. Am Freitag setzt der Bundesrat den Rotstift in eigener Kompetenz an. Er verweist dabei auf das Sparprogramm der nächsten Jahre.

 

 

Am Donnerstag hat der Nationalrat Sparmassnahmen in der Landwirtschaft abgelehnt. Am Freitag setzt der Bundesrat den Rotstift in eigener Kompetenz an. Er verweist dabei auf das Sparprogramm der nächsten Jahre.

Um die Vorgaben des Stabilisierungsprogramms einzuhalten, will die Regierung die Direktzahlungen ab 2017 um 60 Millionen Franken zurückfahren. Gekürzt werden sollen die Versorgungssicherheitsbeiträge, die Beiträge für Biodiversitätsflächen und die Übergangsbeiträge.

Parlament kann Kürzung rückgängig machen

Der Beschluss im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2016 gilt ab nächstem Jahr. Er ist nahezu deckungsgleich mit dem Antrag des Bundesrats für die Jahre 2018 bis 2021. Über die vier Jahre hinweg sollen die Mittel für die Landwirtschaft um insgesamt 514 Millionen Franken gekürzt werden. Unter anderem würden bei den Direktzahlen rund 63 Millionen Franken pro Jahr gespart.

Der Nationalrat hat den Antrag am Donnerstag mit grosser Mehrheit abgelehnt. Die Verordnungsänderung kann der Bundesrat in eigener Kompetenz beschliessen. In Stein gemeisselt ist der Entscheid aber nicht. Im Rahmen des Budgets kann das Parlament die Kürzung der Direktzahlungen wieder rückgängig machen. Der Bundesrat müsste die Verordnung rückwirkend wieder anpassen. Über das Stabilisierungsprogramm haben die Räte ebenfalls noch nicht befunden.

Administrative Vereinfachungen

Mit dem Verordnungspaket hat der Bundesrat ausserdem administrative Vereinfachungen beschlossen. Beispielsweise gibt es keine fixen Ansaat- und Umbruchtermine für Zwischenkulturen und Gründüngungen mehr. Beim Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben wird auf eine Mindestliefermenge verzichtet. Und schliesslich hat der Bundesrat einige Kriterien für die Bildung von Betriebs- und Betriebszweiggemeinschaften aufgehoben.

Nicht geändert werden die Referenzperiode für die Tierbestände, welche für Direktzahlungen und Nährstoffbilanz massgebend ist, sowie die Begriffsdefinition der Produktionsstätte. Diese Vorschläge waren nach Angaben des Bundesrats nicht mehrheitsfähig. Anpassungen gibt es hingegen beim Erosionsschutz. Dieser wird künftig risikobasierter und zielgerichtet nach ausserordentlichen Ereignissen kontrolliert.

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