Der Bundesrat organisiert die Zollfahndung neu. Dadurch soll der Schmuggel besser bekämpft werden können. Die Verordnungsänderungen, die der Bundesrat am Mittwoch beschlossen hat, treten am 1. Januar 2019 in Kraft.
Neu wird eine Hauptabteilung Zollfahndung unter der Leitung eines Vizedirektors geschaffen, wie die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) mitteilte. Die bisherigen Sektionen Zollfahndung und die Abteilung Strafsachen und Beschwerden der Oberzolldirektion werden in diese neue Hauptabteilung integriert.
Nach wie vor bestehen Standorte der Zollfahndung in Basel, Zürich, Lausanne und Lugano. Die Leitung obliegt Urs Bartenschlager, vormals Chef der Kriminalabteilung der Kantonspolizei Solothurn. Er leitet das Reorganisationsprojekt seit dem Sommer.
Neu geregelt werden die Zuständigkeiten bei der Strafverfolgung innerhalb der EZV. Neben der Zollfahndung können auch die übrigen Dienststellen der EZV abgekürzte Strafverfahren bis 2000 Franken Busse durchführen, sofern die betroffene Person dem zustimmt. Weiter werden die Zugriffe auf Informationssysteme im Migrations- und Polizeibereich angepasst.