Kurz vor Ostern hat der Bundesrat ein Verordnungspaket verabschiedet. Die neuen Bestimmungen sollen die Landwirtschaft nachhaltiger machen. Auf Kritik stösst die Bestimmung, dass auf Ackerböden Biodiversitätsförderflächen angelegt werden müssen. Wie denkt Ihr darüber? Ist es der richtige Weg? Oder hat sich der Bundesrat verrannt? Abstimmen und mitdiskutieren
Dieses Verordnungspaket entstand aufgrund der parlamentarischen Initiative 19.475, die von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates eingereicht worden war. In der Folge verabschiedete das Parlament im März 2021 das Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden.
Ab 3 ha offener Ackerfläche
Das vorliegende Verordnungspaket konkretisiert nun jene Änderungen, die sich aufgrund des angepassten Landwirtschaftsgesetzes ergeben. Ein Teil der Massnahmen wird im Januar 2023 in Kraft treten. Die neuen Bestimmungen sind teilweise sehr umstritten, vor allem jene nach mehr Biodiversität in Ackerflächen.
Gemäss der Landesregierung besteht hier Handlungsbedarf. Die neue Verordnung sieht vor, dass ein Betrieb, der mehr als 3 ha offene Ackerfläche in der Tal- und Hügelzone bewirtschaftet, mindestens 3.5% der Fläche als Biodiversitätsförderflächen ausscheiden muss. Der Bundesrat will diese Bestimmung aber wegen des Krieges in der Ukraine nicht wie in der Vernehmlassung vorgeschlagen per 2023 einführen, sondern verschiebt diese um ein Jahr auf 2024.
Besonders nach dem Angriff von Russland auf die Ukraine forderten der Schweizer Bauernverband (SBV) und die SVP, einige Massnahmen aus dem Paket zu streichen. Darunter eben auch die 3,5-Prozent-Regel auf den Ackerflächen. Doch die Forderungen von SVP und SBV stiessen beim Bundesrat auf kein Gehör. Entsprechend enttäuscht zeigt sich der Bauernverband.
«Beste Ackerböden aus Produktion»
Der Bundesrat schiesse massiv über das Ziel hinaus, kritisierte der SBV den Bundesrat scharf. Er habe «die aktuelle Realität und den sich abzeichnenden weltweiten Engpass bei der Lebensmittelversorgung völlig ausser Acht gelassen». Die Landesregierung schwäche mit unverhältnismässigen Massnahmen die einheimische Lebensmittelproduktion und damit die Versorgung der Bevölkerung.
«Während in Europa sogar bestehende Biodiversitätsförderflächen wieder zur Produktion von Lebensmittel genutzt werden sollen, will die Schweizer Regierung nochmals 3,5 Prozent der besten Ackerböden aus der Produktion nehmen», macht der SBV deutlich. Bereits heute würden 19 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche zur Förderung der biologischen Vielfalt dienen.
«Entscheid für sichere Produktion»
Zufrieden hingegen gibt man sich bei den Umweltorganisationen. «Weniger Pestizide, mehr Biodiversität auf dem Ackerland und 20 Prozent weniger Nährstoffe: Diese Zusagen hat der Bundesrat vor der Abstimmung zu den Pestizid-Initiativen gemacht und hält sie nun wenigstens teilweise ein», teilten WWF, Pro Natura und Birdlife gemeinsam mit. Damit würden dringend notwendige Korrekturen für eine umweltfreundlichere und nachhaltige Landwirtschaft angegangen.
Das Ziel, auf mindestens 3,5 Prozent der Ackerflächen Biodiversitätsmassnahmen anzulegen, verschiebe der Bundesrat leider um ein Jahr. Wichtig sei jedoch, dass dieser Entscheid gefällt wurde, heisst es in der Mitteilung weiter. Das trage zu einer naturverträglichen und damit sicheren Produktion in der Landwirtschaft bei, indem Nützlinge und Bestäuber für gesunde Pflanzen und damit Ertragssicherheit sorgten.
Werden jetzt BFF Grünlandflächen umgebrochen um bsp. Buntbrachen anzusäen, ist das ökologisch sinnvoll, bestehende Strukturen zu zerstören?
Schlussendlich ist es ein abwägen: die Politik mitreden lassen und für die zusätzlichen Leistungen bezahlen, oder eben nicht. Die Löhne in der LW sind tief, die Arbeitszeit hoch.
Schön wäre doch mal eine Gesammtschau.
Den schuldigen allein in der Landwirtschaft zu suchen ist wohl sehr kurz Gedacht.
Ja wir Landwirte machen auch Fehler! Aber ich denke der grösste Teil gibt jeden Tag das
Beste und Lernt auch immer dazu.
So sollte sich doch jede/jeder den Spiegel selber gelegentlich mal Vorhalten.
der rückgang von wildtieren ist in den letzten 20 jahren dramatisch!
Auf tiefgründigen, fruchtbaren Böden solche Massnahmen durchzuführen ist eine Dummheit sondergleichen und nur in der reichen Schweiz möglich. Scheinbar ist das Geld vorhanden , um vermehrte Importe zu tätigen. Auf welchen Flächen dann diese Nahrungsmittel produziert werden, interessiert niemanden. Hauptsache, man kann im eigenen Garten weiterhin den englischen Rasen pflegen.
Ein Landwirt beeinflusst seit jeher die Natur um Menschen zu ernähren.
Wenn dir das nicht passt Housi, fang bei dir an und verweigere alles was Landwirte der Natur abringen.
Viele aktuelle Fruchtfolgen sind nicht mehr genügend abwechslungsrecih und belaten die Böden einseitig; mit traditionellen z. B. 7-Jahres Zyklen wäre die Biodiversität auf den AckerBöDEN quasi "automatisch" gegeben!
nötigung,nach dem grundsatz,bist du nicht willig, keine dz. wie wäre es wenn der bundesrat auch zusätzliche 3%
biodiverätzfläche auf stadtgebieten vorschreiben würde?