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Breiter Widerstand gegen Änderung des Gentechnikgesetzes

Nach Ablauf des Gentech-Moratoriums Ende 2017 will der Bundesrat den Bauern erlauben, gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen. Während Wirtschaftsverbände die Pläne des Bundesrats grundsätzlich begrüssen, dürfte es die Vorlage im Parlament schwer haben.

 

 

Nach Ablauf des Gentech-Moratoriums Ende 2017 will der Bundesrat den Bauern erlauben, gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen. Während Wirtschaftsverbände die Pläne des Bundesrats grundsätzlich begrüssen, dürfte es die Vorlage im Parlament schwer haben.

Die Grünen drohen zudem bereits mit dem Referendum. Erst im Dezember hat das Parlament das Gentech-Moratorium  verlängert. Doch das Ringen um gentechnisch veränderte Pflanzen  geht bereits in die nächste Runde: Nach Ansicht des Bundesrates  sollen gentechnisch veränderte und konventionelle Agrarkulturen ab  2018 nebeneinander Platz haben; er spricht von einer  Koexistenzregelung.

Um herkömmliche Kulturen zu schützen, schlägt der Bundesrat  Massnahmen wie beispielsweise Isolationsabstände vor. Während den  Gentechnik-Befürwortern diese Einschränkungen bereits zu weit  gehen, stösst die Koexistenzregelung in der Vernehmlassung bei  mehreren Kantonen und den linken Parteien auf grundsätzlichen  Widerstand.

So auch beim Bauernverband: Dieser will auch in Zukunft eine  gentechfreie Schweizer Landwirtschaft. Der flächendeckend  gentechfreie Anbau sei ein wichtiges Argument für Schweizer  Qualitätsprodukte auf den Märkten Europas. Die Junglandwirte  verweisen zudem auf den hohen administrativen Aufwand und die  zusätzlichen Kosten, welche die Koexistenzregelung verursachen  würde.

Links-Rechts-Graben

Grüne und SP lehnen die Regelung ebenfalls ab. Sie verweisen auf  die fehlende Nachfrage der Konsumenten und auf den hohen Aufwand  für die Umsetzung der Koexistenz.

Die CVP stellt sich wegen des fehlenden wirtschaftlichen und  gesellschaftlichen Nutzens derzeit ebenfalls gegen das Vorhaben,  zeigt sich aber verhandlungsbereit: Sie fordert, dass eine  Koexistenzverordnung von einer Kosten-Nutzen-Evaluation abhängig  gemacht wird.

SVP und FDP begrüssen hingegen die Stossrichtung des  Bundesrates. Die FDP bringt in ihrer Vernehmlassungsantwort den  Forschungsstandort Schweiz ins Spiel. Die SVP würde angesichts des  Misstrauens in der Bevölkerung gebenüber gentechnisch veränderten  Organismen (GVO) ein allfälliges Volksnein respektieren. 

Gentechfreie Zonen umstritten

Von allen Seiten kritisiert wird der Vorschlag des Bundesrates,  gentechfreie Zonen zu schaffen. Die Stiftung für Konsumentenschutz,  die Schweizerische Arbeitsgruppe Gentechnologie und weitere Akteure  fordern eine Umkehrung des Prinzips: Es sollen Zonen definiert  werden, wo der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen unter  bestimmten Bedingungen erlaubt ist; grundsätzlich aber soll die  Schweiz gentechfrei sein.

Die Gentech-Befürworter stören sich ebenfalls am Vorschlag zu  den gentechfreien Zonen. Der Wirtschaftsdachverband economiesuisse  etwa hält es für problematisch, «wenn solche gentechnikfreien  Gebiete (kantonal) verordnet werden». Ähnlich äussert sich  scienceindustries, der Branchenverband der  chemisch-pharmazeutischen Industrie.

Der Bundesrat sieht nämlich vor, dass die Anregung zur Schaffung  einer gentechfreien Zone sowohl von den Bauern selbst wie auch vom  betreffenden Kanton kommen kann. Voraussetzung ist aber, dass  mindestens 80 Prozent der Bewirtschafter in diesem Gebiet damit  einverstanden sind.

Kantone fürchten grossen Aufwand

In den Kantonen herrscht ebenfalls Skepsis: Ablehnend haben sich  in der Vernehmlassung etwa Bern, Basel-Land, Aargau und Thurgau  geäussert. Der Berner Regierungsrat argumentiert mit der fehlenden  Nachfrage von Seiten der Konsumenten und mit dem geringen Interesse  von Seiten der Landwirte.  Zudem befürchtet der Regierungsrat einen grossen Aufwand für die  Kantone, da das ganze Kantonsgebiet in Gebiete mit und ohne  GVO-Anbau unterteilt werden müsste.

Die Baselbieter Regierung schreibt, einerseits sei die  GVO-Produktion für die Landwirtschaft nicht wirtschaftlich,  anderseits könne die «Verschleppung» von gentechnisch veränderten  Pflanzen nicht ausgeschlossen werden. Der Kanton Zürich hingegen befürwortet die Stossrichtung des  Bundesrates, fordert aber, dass die Kosten für Massnahmen zum  Schutz der GVO-freien Produktion von jenen Betrieben getragen  werden, die GVO anpflanzen.

SKS verweist auf Umfragen

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) stellt sich gegen den  Vorschlag des Bundesrates. Die Konsumenten, Produzenten,  Verarbeiter und der Handel lehnten in allen Befragungen die  Einführung von GVO-Produkten mit deutlicher Mehrheit ab, begründet  sie ihre Position. Das Konsumentenforum kf befürwortet hingegen die  Koexistenzregelung, wie Geschäftsführer Michel Rudin auf Anfrage  sagte. Wichtig sei, dass der Konsument die Wahlfreiheit habe.

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