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Bremst die Verordnung die Verbauung?

Bremst die Verordnung die Verbauung?Für die Bremswirkung des Raumplanungsgesetzes ist die entsprechende Verordnung entscheidend. Es zeigt sich, dass dem Verordnungsentwurf noch Zähne eingesetzt werden müssen. Knacknuss ist die Baulandreserve.

Daniel Etter |

 

 

Bremst die Verordnung die Verbauung?Für die Bremswirkung des Raumplanungsgesetzes ist die entsprechende Verordnung entscheidend. Es zeigt sich, dass dem Verordnungsentwurf noch Zähne eingesetzt werden müssen. Knacknuss ist die Baulandreserve.

Das Volk sagte klar Ja zum teilrevidierten Raumplanungsgesetz (RPG). Entscheidend für dessen Griffigkeit  ist schlussendlich  die Umsetzung, sprich die entsprechende Verordnung. Knacknuss der Raumplanungsverordnung ist die Berechnung des Baulandbedarfs der einzelnen Kantone. Denn bekanntlich darf künftig nur noch der Baulandbedarf für 15 Jahre eingezont sein. Und bezüglich räumlicher Entwicklung müssen verbindliche Richtpläne erstellt werden.

Landbedarf schätzen

In den Richtplänen bestimmt der Kanton, von welchem Wachstum an  Einwohnern und Beschäftigten er zur Ermittlung seines Bauzonenbedarfes ausgeht. Bewegen sich die Annahmen bezüglich Wachstum nicht innerhalb der verschiedenen Szenarien des Bundesamtes für Statistik, so muss der Kanton  nachweisen, dass seine Annahmen plausibler sind.

Diese Bestimmungen im Ende August publizierten Verordnungsentwurf lassen erheblichen Spielraum. In seiner Stellungnahme zur noch bis Ende November laufenden Vernehmlassung fordert der Schweizer Bauernverband (SBV) deshalb, dass zur Berechnung des Bauzonenbedarfs nebst dem Bevölkerungs- und dem Beschäftigtenwachstum auch die Entwicklung der Infrastruktur berücksichtigt werden muss. Denn schliesslich solle die Infrastruktur möglichst optimal und platzsparend genutzt  und  auch der ländliche Raum gut erschlossen werden.  Zudem fordert der SBV, dass brach liegende und wenig genutzte Flächen innerhalb des bestehenden Siedlungsgebietes in die Berechnung miteinbezogen werden.

Wer stark wachsen will

Der grosse Spielraum bezüglich des angenommenen Entwicklungsszenarios birgt die Gefahr des übermässigen Bodenverbrauchs, findet Pro Natura, wie deren Raumplanungsexperte Marcus Ulber bestätigt. Pro Natura ist der Auffassung, dass die Wachstumsabsicht der Kantone mit der Pflicht zum Bodensparen verknüpft werden muss. Das heisst: Je stärker ein Kanton an Einwohnern und Beschäftigten zulegen will, desto mehr muss er für Verdichtung sorgen. Pro Natura vermisst in der Verordnung generell den Auftrag, bodensparend, effizient und dicht zu bauen.

Entwicklung gefährdet?

Ein Augenmerk gilt auch den Fruchtfolgeflächen (FFF). Hier fürchtet der SBV um die Entwicklungsmöglichkeit der Bauernbetriebe. Er verlangt, dass landwirtschaftliche Bauten, wenn keine Alternativen bestehen, auch auf FFF erstellt werden dürfen, und zwar ohne die beanspruchte Fläche zu kompensieren. Weiter sieht der Verordnungsentwurf vor, dass die beanspruchte Fläche eines Auslaufplatzes für Pferde auf FFF in bestimmten Fällen kompensiert werden muss. Davon hält der SBV nichts. Solche Plätze beeinträchtigen den natürlichen Boden nicht und könnten bei Bedarf rückgebaut werden, eine Kompensation sei nicht angezeigt.

Alternativen ausschöpfen

Sollen FFF aber in Bauzonen umgezont werden, will der SBV, dass der Kanton nachweisen muss, dass er sämtliche alternative Massnahmen zur Einzonung ergriffen und Potenziale innerhalb des bestehenden Siedlungsgebietes ausgeschöpft hat. Zudem müsse die beanspruchte Fläche auf ein Minimum reduziert werden.

Gleiche Fläche auszonen

Pro Natura und der SBV fordern: «FFF dürfen nur eingezont werden, wenn die beanspruchte Fläche durch eine mindestens flächengleiche Auszonung kompensiert wird.» Zudem will Pro Natura der qualitativen Aufwertung von Böden als Kompensationsmassnahme einen Riegel schieben. Dies, weil qualitativ gute Böden nur schwer durch Bodenverbesserung ersetzt werden können und weil dadurch oft Böden verändert werden, die wichtige andere Funktionen wahrnehmen.

www.are.admin.ch/themen/recht/04651

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